Rückführung von LWH aus überörtlichem Einsatz
Der Sonderbeauftragte für den Einsatz der Luftwaffenhelfer kündigt dem Kölner LWH-Koordinator OStD Halfmann am 27. April 1944 die Rückführung von LWH an, die im Rahmen des auswärtigen Einsatzes verlegt worden waren:
„Die ordnungsmäßige Durchführung des Schulunterrichts der Lw.-Helfer (HJ) ist infolge notwendiger Verlegungen der Batterien und wegen der Knappheit an Lehrkräften auf Schwierigkeiten gestoßen. Zu ihrer Beseitigung hat R.d.L. u. Ob.d.L. im Benehmen mit dem Reichserziehungsministerium am 9.2.44 den Erlass Nr. 10958/44 hinausgegeben. Die unterstellten Einheiten, in denen sich Lw.Helfer (HJ) befinden, sind entsprechend angewiesen worden. Dieser Erlass ist mit dem Erlass REM vom 9.2.44 Nr. 3048/44 als Nachtrag V zu den Lw.Helfer-Bestimmungen erneut an die Flakeinheiten nur Beachtung hinausgegeben worden.
In dem genannten Erlaß R.d.L.u.Ob.d.L. ist insbesondere befohlen, dass die Sonderbeauftragten des REM bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weitestgehend durch die beteiligten Dienststellen zu unterstützen sind. Von Verlegungen von Lw.Helfern (HJ), bevorstehenden Heranziehungen von Schülern zum Lw.Helfer (HJ)-Dienst und allen auf den Schulunterricht sich auswirkenden militärischen Maßnahmen sind sie jeweils rechtzeitig zu unterrichten. Ebenso ist die Mitverantwortung für den ordnungsmäßigen Ablauf des Schulunterrichts der Lw.Helfer (HJ) den militärischen Vorgesetzten übertragen worden.
Die Rückbeorderung der in andere Luftgaue verlegten Lw.Helfer (HJ) ist durch das Lg.Kdo. VI in die Wege geleitet worden. Ein Teil der Lw.Helfer (HJ) ist bereits wieder zurückgekehrt. Hinsichtlich der restlichen Lw.Helfer (HJ) ist die Rückgabe durch die infrage kommenden Luftgaukommandos bereits zugesagt.
In einer mündlichen Besprechung wurde mir versichert, dass die Verlegung aus militärischen Gründen notwendig war und daß das Luftgaukommando VI bemüht ist, die verlegten Lw.Helfer-Klassen in kurzer Zeit an ihren Einsatzort zurückzubringen.
Ich bitte, die beteiligten Schulen entsprechend zu unterrichten.“