Bericht OfJ Köln-Lindenthal zur Situation der LWH
Am 11. April 1944 geben die Betreuungslehrer Föcher, Nerlich und Dr. Bourfeind einen Bericht über die Lage der LWH der Oberschule für Jungen in Köln-Lindenthal:
„A. Fürsorge
Die Fürsorge liegt in den Händen eines Betreuungsunteroffiziers (Abiturient) und wird vom Batteriechef und den Betreuungslehrern überwacht.
2. Die Beanspruchung der geistig seelischen Kräfte durch die Besonderheit der ungewohnten Verhältnisse mit ihren besonderen Spannungen ist die gleiche wie die der Bevölkerung der luftgefährdeten Gebiete überhaupt. Die Abreaktion ist erleichtert durch die dienstlichen Anforderungen.
Die körperliche Beanspruchung ist größer, wird aber in etwa durch Verpflegung, den Aufenthalt im Freien und die Vorsorge für ausreichenden Schlaf ausgeglichen. Längere Schlafzeit bei ausgedehnten Nachtalarmen. Unterricht nach ausgedehnten Nachtalarmen in den ersten Stunden nicht möglich.
3. Für Körperpflege (Wäschewechsel etc.) ist ausreichend gesorgt. Die Sauberhaltung wird überwacht.
4. Die Unterbringung in Baracken genügt den Ansprüchen leidlich, wenn Schlaf- und Tagesraum getrennt sind.
5. Die Beurlaubung sieht Freizeit (48 Stunden) und zweimal 14-tägigen Jahresurlaub vor.
B. Erziehung und Unterricht
1. Allgemeines. Zu der schulischen Erziehung tritt die militärische, an die Stelle des häuslichen Einflusses das Gemeinschaftsleben, das besonders auf die Bildung des kameradschaftlichen Geistes sich vorteilhaft auswirkt.
2. Die Durchführung des Unterrichts ist durch in letzter Zeit sich häufende Tagesalarme erschwert. Gelegentliche Störungen durch verschiebbare dienstliche Aufträge. (Gasraumprobe, Schießen, Flugwache etc.)
3. Arbeitsstunden sind mit Einschränkung durchführbar, da in den Gemeinschaftsräumen geistige Konzentration nur schwer möglich ist. Ansetzung von Arbeitsstunden durch den täglichen Dienstplan unbedingt erforderlich.
4. Freizeitgestaltung durch den Besuch von Kinovorstellungen, Urlaub zum Theaterbesuch etc. Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen. Reiten, Fußball.
5. Disziplinarfälle selten und meist leichter Art. Beschwerdemöglichkeit besteht auf dem Dienstwege oder durch Vermittlung der Betreuungslehrer.
C. Organisatorische Arbeit der Betreuungslehrer.
1. Allgemeines. Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der militärischen Führung erleichtert.
2. Räume nur teilweise ausreichend. Unterricht oft durch Küchengeräusche und Kantinenbetrieb gestört. Unterrichtswagen nicht vorhanden. Lehrmittel sehr dürftig. Heizung häufig völlig unzureichend. Unterricht in Mänteln bei qualmenden Öfen.
3. Überwachung der Teilnahme am Unterricht durch Führung eines Klassenbuches und Gegenzeichnung des Batteriechefs gesichert.
4. Zusammenarbeit der einzelnen Fachlehrer durch persönliche Besprechungen und Austausch der Erfahrungen. Mit der Stammschule stehen die Betreuungslehrer in ständiger Verbindung durch gemeinsame Besprechungen mit dem Direktor und durch Konferenzen.
D. Zusammenarbeit der Dienststellen und Einheiten der Luftwaffe:
in Ordnung.
E. Lehrkräfte.
Anmarschwege: Teils Eisenbahn, teils Straßenbahn, beides verbunden mit zum Teil erheblichen Fußwegen. Die Betreuungslehrer sind auf das Fahrrad angewiesen, falls ein solches in betriebsfähigem Zustande in ihrem Besitz ist.
Verpflegung selten gegen Abgabe von Marken.
Unterbringung: Nein.
Luftschutzgelegenheiten: Keine. Stahlhelme fehlen.
Zuweisung von Bekleidungsstücken irgendwelcher Art sind bisher nicht erfolgt. Eigene Kleidung und Schuhwerk hat stark gelitten und ist für die besonderen Verhältnisse des Außendienstes völlig unzureichend. Obwohl die Luftwaffenlehrer unterrichtlich und dienstlich stärker belastet warten als die Lehrer der Stammschule, wird ihnen der Ferienurlaub regelmäßig gekürzt.
Stellung von Fahrzeugen nicht erfolgt.
F. Besondere Vorkommnisse:
Keine
G. Bemerkungen:
Nach dem gegenwärtigen Stand der Verhältnisse ist die Strafgewalt der Betreuungslehrer zu gering und durch den guten Willen des Batteriechefs bedingt.
Stadt Köln macht Schwierigkeiten bei der Erstattung unvermeidlicher Dienstgespräche der Betreuungslehrer, die über private Apparate gehen. Entsprechende Verfügung des Oberpräsidenten erforderlich.
Dieser Bericht wurde von den Betreuungslehrern
Föcher,
Nerlich,
Bourfeind,
gemeinsam verfasst und bezieht sich auf die Verhältnisse bei den Batterien in
Junkersdorf,
Klettenberg, (Park)
Aldenrath bei Berrenrath,
Stotzheim,
Ostheim.“