Verlängerung des RAD
Durch einen Erlass Hitlers wird am 8. April 1944 der Dienst für alle in der Luftverteidigung eingesetzten Arbeitsdienstpflichtigen um sechs Monate auf eineinhalb Jahre verlängert. „Für alle übrigen Dienstpflichtigen bleibt die einjährige Dienstzeit (einschl. Kriegshilfsdienst) bestehen.“
Die Verlängerung des Dienstes der Arbeitsmaiden, die bei der Luftwaffe eingesetzt sind, wird in der NS-Presse als Anerkennung ihrer „Tüchtigkeit und Pflichtreue“ gedeutet. Die weibliche Jugend betrachte es als „Selbstverständlichkeit“, sich am Kriegseinsatz zu beteiligen, und werde sich „ihren Beitrag zum Sieg von niemandem schmälern lassen.“