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Ereignisse
1944
März

Unklarheiten bei Entlassung von LWH

Am 11. März 1944 wendet sich der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministers für den Einsatz von LWH beim Oberpräsidium in Münster mit folgendem Schreiben „Betrifft: Einberufung der noch nicht zum RAD einberufenen Luftwaffenhelfern des Jahrganges 1926“ an das Erziehungsministerium:

„Abgesehen von den Offiziersbewerbern, die zu verschiedenen Terminen einberufen werden, ist ein Teil der Luftwaffenhelfer des Jahrgangs 1926 am 14.2. zum RAD einberufen worden. Verschiedene Verbindungslehrer zu den Flakgruppen haben mir berichtet, dass die noch nicht zum RAD einberufenen Luftwaffenhelfer des Jahrganges 1926 überhaupt nicht mehr oder erst in einigen Monaten zum RAD einberufen werden würden.

Eine Klärung der Angelegenheit war mir nicht möglich, weil der Arbeitsgau XVI, sowie das Hauptmeldeamt des RAD sich bei der Beantwortung meiner Anfrage für unzuständig erklärten und mich an den Reichsarbeitsführer verwiesen haben.

Eine Klarstellung erscheint mir dringlich, da für die Luftwaffe, für die Schulen und die Eltern verschiedene strittige Fragen auftauchen.

Es fragt sich, ob die aus der Klasse 8 entlassenen Luftwaffenhelfer-Schüler (die also ihre Schulausbildung beendigt haben) bis zur Einberufung zur Wehrmacht Luftwaffenhelfer bleiben, oder ob sie z.B. im Sommersemester ein Hochschulstudium beginnen können.

Es fragt sich, ob die Schüler der Klasse 7, falls sie bis zum 15.5. am Unterricht teilnehmen und die Versetzung in die Klasse 8 und den Reifevermerk erhalten können, besser gestellt werden sollen als ihre zum 14.2. zum RAD einberufenen Kameraden. (Hierbei weise ich darauf hin, dass es in der Elternschaft Unwillen hervorgerufen hat, dass die zum Luftwaffenhelferdienst untauglichen Schüler und die für die HJ freigestellten Schüler den am 14.2. zum RAD einberufenen Luftwaffenhelfern aus dem RAD entlassen werden, und wann sie zur Wehrmacht einberufen werden. Damit würde die Frage zusammen hängen, ob sie in der Zeit zwischen der Entlassung aus dem RAD und der Einberufung zur Wehrmacht noch einige Zeit die Schule besuchen können, und ob sie für diese Zeit Schulgeld bezahlen müssen.“

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