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Ereignisse
1944
März

Klagen über kurzfristige Einberufungen

In einem Schreiben des Sonderbeauftragten des Reichserziehungsministers für den Einsatz von LWH beim Oberpräsidium in Münster an das Erziehungsministerium vom 10. März 1944 werden zu kurzfristige Einberufungen von LWH zum RAD beklagt:

„Das Luftgaukommando VI hatte angeordnet, dass die Luftwaffenhelfer des Geburtsjahres 1926 so rechtzeitig zu entlassen seien, dass sie vor ihrer Einberufung zum RAD noch mindestens 48 Stunden bei den Eltern verbringen könnten.

Aus verschiedenen Teilen des Luftgaues ist mir berichtet worden, dass die Luftwaffenhelfer von den Batterieführern so kurzfristig entlassen sind, dass sie die notwendigen Abmeldungen nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten vornehmen konnten. Zwischen dem Entlassungstag bei der Luftwaffe und dem Einrücksungstag zum RAD (14.2.) lag ein Samstag und Sonntag. Am Samstagnachmittag und am Sonntag konnten die Luftwaffenhelfer ihre Abmeldung bei der Schule, beim Polizeirevier und beim Ernährungsamt nicht vornehmen. Die Eltern haben von dem Besuch ihrer Jungen wenig Freude gehabt, da die Zeit kaum ausreichte, um die Vorbereitungen zur Abreise (Instandsetzung der Bekleidungsstücke und dergl.) zu treffen.

Ein Schulleiter aus Mülheim-Ruhr berichtete, dass - wie er festgestellt habe - bei der Weitergabe des Befehls des Luftgaukommandos VI an die nachgeordneten Dienststellen das Wort „mindestens“ versehentlich weggelassen worden sei.

Der Leiter des Meldeamtes des RAD in Münster erklärte mir, die Einberufungsbefehle hätten erst wenige Tage vor dem 14.2. hinausgehen können, weil die Sitzung der Transportkommission bei der Reichsbahn erst am 8.2. stattgefunden habe.

Dabei war der Einberufungstermin seit langer Zeit bekannt.

Eine frühzeitige Entlassung durch die Luftwaffe wäre durchaus möglich gewesen, weil der Ersatz (Jahrgang 1928) spätestens Mitte Januar zum Luftwaffenhelferdienst eingerückt war. Ich habe mich rechtzeitig, aber leider ohne Erfolg bei verschiedenen Dienststellen der Luftwaffe um eine frühzeitige Entlassung der Luftwaffenhelfer des Jahrganges 1926 bemüht. Es wurde mir entgegengehalten, dass die Batterien ohne die Luftwaffenhelfer des Jahrganges 1926 nicht feuerbereit sein würden, da der Ersatz noch nicht eingearbeitet sei. Eltern und Schulleiter sind dagegen allgemein der Ansicht, dass es sich bei der Begründung nur um eine Ausrede handeln kann. Denn bei zahlreichen Batterien waren die Luftwaffenhelfer des Jahrganges 1926 schon Ende Januar/Anfang Februar beurlaubt worden, weil an Baracken und Uniformen Mangel war. Wenn die Batterien hier auf die Luftwaffenhelfer des Jahrganges 1926 schon wochenlang vor dem 14.2. verzichten konnten, dann wäre das an deren Stellen für 2-3 Tage vor dem 14.2. mit gutem Willen ebenfalls möglich gewesen.

Wie so häufig wurden die Luftwaffenhelfer in den verschiedenen Einsatzstellen unterschiedlich behandelt, was nicht etwa auf die Verschiedenheit der Verhältnisse, sondern auf das verschieden große Verständnis der Batterieführer zurückzuführen ist. Selbst in Batterien, in denen die Luftwaffenhelfer monatelang wegen ansteckender Krankheiten in Quarantäne gewesen waren und ihre Eltern nicht hatten besuchen können, wurde ihnen nur ein 48-stündiger Urlaub vor der Einberufung zum RAD gewährt.

In der Anlage füge ich einen Befehl des Luftgaukommandos VI bei, den ich für zukünftige Fälle erwirkt habe. Es wäre wünschenswert, dass die Luftwaffe, der RAD und die Reichsbahn die Termine so aufeinander abstimmten, dass keine Schwierigkeiten aufträten. Den Eltern, die ihre Jungen ein ganzes Jahr im Einsatz gehabt haben, wäre es wohl zu gönnen gewesen, dass ihre Jungen vor der Einberufung zum RAD noch 5-6 Tage hätten im Elternhaus weilen können, zumal nach der festen Überzeugung der Eltern, Schulleiter und Schulaufsichtsbehörden dienstliche Gründe nicht entgegenstanden.“

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