Totale Erfassung des Jahrgangs 1927
Am 5. März 1944 heißt es im „Westdeutschen Beobachter“: „Der Reichsführer SS und Reichsminister des Inneren hat bestimmt, dass der Geburtsjahrgang 1927 der weiblichen Jugend im gesamten Reichsgebiet in der Zeit vom 20. Februar bis 15. März von den polizeilichen Meldebehörden für den Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend erfasst wird, dabei wird darauf hingewiesen, dass Berufsausbildungen, die erst nach dem Tage der Erfassung begonnen werden, mit dem Tage der Einberufung, spätestens bis zum Frühjahr 1945 beendet oder unterbrochen werden müssen. Zurückstellungsanträge sind in diesen Fällen zwecklos.“