Unterrichtung verlegter LWH
Am 9. Februar 1944 regelt ein neuerlicher Erlass des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe die Unterrichtung verlegter LWH. Da die Verlegung von LWH im Rahmen des auswärtigen Einsatzes sich negativ auf die Unterrichtserteilung auswirkt, hebt der Erlass die Mitverantwortung der militärischen Vorgesetzten für die Aufrechterhaltung des Schulunterrichts hervor und verpflichtet sie, alle Maßnahmen, die sich auf den Unterricht auswirken, also insbesondere Verlegungen von LWH im Rahmen des auswärtigen Einsatzes, rechtzeitig bekanntzugeben.