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Ereignisse
1944
Februar

Eigenmächtige Meldung von LWH

Ein Schüler aus Klasse 4 des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums meldet sich eigenmächtig zum Luftwaffenhelfer-Dienst, woraufhin sich die Leitung seiner Schule am 7. Februar 1944 an die zuständige Flakeinheit wendet: (Feldpostnummer „Es wird gebeten, den Schüler A. umgehend aus dem Lw.-Dienst zu entlassen. Er hat sich unverzüglich hier wieder zur Aufnahme des Unterrichts zu melden. A. hat sich entgegen meiner ausdrücklichen Anordnung als Lw.-Helfer gemeldet und ist seitdem dem Unterricht ferngeblieben. Ein Heranziehungsbescheid wurde ihm nicht ausgehändigt. Der Einsatz A.'s als Lw.-Helfer ist nach den Bestimmungen unstatthaft, da er noch der 4. Klasse angehört. Die schuldisziplinare Regelung behalte ich mir vor. (...) Es wird dringend empfohlen, den Schüler persönlich bei der Einheit abzuholen und der Schule wieder zuzuführen. Zum wiederholten Male bitte ich um Vorsprache (nach vorheriger Vereinbarung) zur Besprechung der unterrichtlichen und erziehlichen Schwierigkeiten.“

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