LWH-Unterricht durch eingezogene Lehrkräfte
Aus einem Schreiben von OStD Halfmann an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz geht hervor, das lediglich drei von zuvor benannten 26 zur Flak eingezogenen Lehrern können zur Unterrichtung von Luftwaffenhelfern freigestellt werden. Es heißt im Detail:
„1) Von den in der mit übersandten Liste aufgeführten Lehrer gehören:
a) zur Flakgruppe Köln 12
b) zur Flakgruppe Brühl 4 (davon einer neu versetzt)
c) zur Flakgruppe Aachen 3
d) zur Flakgruppe Wuppertal 5
e) zum Scheinwerfer-Regt. 84 - 2 Lehrer höh. Schulen.
2) Dem Bearbeiter der LwH-Angelegenheiten beim Flakregt. Köln (Obltn. Dr. Eiler) habe ich die Namen der infragekommenden Lehrer übermittelt und mit ihm - wie bereits gemeldet - Vereinbarungen über die Heranziehung getroffen. Es hat sich nunmehr ergeben, dass nur drei Lehrer zusätzlich für den Unterricht zur Verfügung gestellt werden können und zwar:
a) Ltn. Krauss – Studienassessor
b) Uffz. Minichmeyer - Studienrat und
c) Uffz. Reuter - Studienrat.
In allen anderen Fällen ist es nicht möglich, die genannten Lehrer für den Unterricht einsetzen und war weil dienstliche Gründe es verbieten, oder weil sie sich in Batterien befinden, in denen Mittelschüler - also keine Schüler höherer Schulen eingesetzt sind.“