Naturwissenschaftliche Sammlungen für LWH-Unterricht
Am 29. Januar 1944 ergeht seitens des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung ein Erlass zur „Bereitstellung naturwissenschaftlicher Sammlungen für den LWH-Unterricht“ (E III a 190/44 E II d). Darin heißt es:
„Der Reichsminister der Luftfahrt und der Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat mir mitgeteilt, dass er bereit ist, naturwissenschaftliche Sammlungen der Luftwaffenfachschulen (V) sofort leihweise für die Unterstützung des naturwissenschaftlichen Unterrichts der Luftwaffenhelfer (Physik- und Chemiewagen - vgl. meinen Erlass E III a 1414 vom 12. Oktober 1943, Absatz 6 -) zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte um weitere Veranlassung. Die Unterrichtsverwaltungen erhalten Abschrift dieses Erlasses.
Sie werden ebenfalls ersucht, die Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Voraussetzungen des physikalisch-chemischen Unterrichts der Luftwaffenhelfer weitestmöglich zu unterstützen.“