Wehrertüchtigung im Kriegsfall
Am 28. September 1938 erlässt der Chef des Amtes für körperliche Ertüchtigung der Reichsjugendführung Helmut Stellrecht folgenden, „nur für den Dienstgebrauch“ bestimmten Befehl über die Wehrertüchtigung der 17- und 18-Jährigen im Kriegsfall:
„Im Kriegsfall übernimmt die Hitler-Jugend als besonders wichtige Aufgabe die Wehrerziehung der vor der Einberufung zur Wehrmacht stehenden gesamten Jahrgänge, und zwar in der Art, dass immer die Ausbildung des ältesten Jahrganges forciert wird. Die Ausbildung wird auf 3 Monate zusammengedrängt. Diese 3-monatige Ausbildung macht der älteste Jahrgang und der nächst älteste Jahrgang zusammen durch, während die übrigen Jahrgänge einen mehr aufgelockerten Dienst in der bisherigen Weise durchführen. Die Ausbildung wird in derselben Weise wiederholt, wenn die Jahrgänge inzwischen nicht zu den Fahnen gerufen sind.
Die Luftschutzausbildung muss auf breitester Basis mit größtem Nachdruck weitergeführt werden.
Es ist mit der Polizei sofort Verbindung aufzunehmen, um Jungen als Ersatz für die zur Wehrmacht einberufenen Feuerwehrleute zu stellen. Dieser Ersatz muss raschmöglichst ausgebildet werden.
Der Dienst der Flieger-HJ wird, soweit Material zur Verfügung steht, in der bisherigen Weise weitergeführt.
Der Dienst der Motor-HJ wird bei der Bedeutung der Kraftfahrausbildung, soweit dies Material und Betriebsstoff erlauben, forciert.
Der Dienst in der Marine-HJ und Nachrichten-HJ wird in der bisherigen Weise weitergeführt. Soweit eine Reitausbildung möglich ist, ist diese bei ihrer Wichtigkeit durchzuführen.
Die beiden ältesten Jahrgänge werden aber ohne Rücksicht darauf, ob sie der allgemeinen HJ, Flieger-HJ, Marine-HJ usw. angehören, in der 3-monatigen Kurzausbildung ausgebildet. Diese ist wichtiger als der Sonderdienst. Es muss angenommen werden, dass die älteren Jahrgänge diesen Dienst einigermaßen beherrschen. Es ist jetzt wichtiger sie im Schieß- sowie im Geländedienst und auch körperlich auf den bestmöglichsten Stand zu bringen.
Die Prüfungen für das Leistungsabzeichen werden während des Krieges nicht durchgeführt. Der Befehl zur Erfassung auch der nicht der Hitler-Jugend angehörenden Jugendlichen der ältesten Jahrgänge erfolgt durch den Jugendführer des Deutschen Reichs. Er wird in der Art gehalten sein, dass sich alle Angehörigen dieser Jahrgänge auf ihrer zuständigen Polizei-Dienststelle zu melden haben.
Die Betreffenden erhalten dort den Bescheid, wo und wann sie zum Ausbildungsdienst anzutreten haben.
Sie werden listenmäßig bei den Polizei-Dienststellen festgestellt, die Listen werden den betreffenden Einheitsführern zur Verfügung gestellt. Sie prüfen damit die angetretenen Jugendlichen.“