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Ereignisse
1938
August

Überführung von HJ-Angehörigen in die SS

Am 23. August 1938 erlässt das Organisationsamtes der Reichsjugendführung Durchführungsbestimmungen für die Überführung von HJ-Angehörigen in die Allgemeine SS. Sie lauten:

„Die Überführung der HJ-Angehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Allgemeine SS erfolgt nur einmal im Jahre. Sie findet zusammen mit der Überführung von HJ-An-gehörigen in die Partei und die anderen Gliederungen symbolisch auf dem Reichsparteitag statt.

Die örtliche Übernahme in die Allgemeine SS erfolgt am letzten Sonntag im September in Form einer gemeinsamen Feier aller Gliederungen unter Leitung des Hoheitsträgers der Partei (Kreisleiter). Diese Überführung findet nach Anweisung des Kreisleiters jährlich in einem anderen größeren Orte des politischen Kreises statt.

Die der SS vom Führer gestellten Aufgaben zwingen diese mehr als jede andere Gliederung zu einer scharfen Auslese des Nachwuchses. Eine schematische Überführung der 18-Jährigen ohne vorherige Eignungsprüfung ist daher nicht möglich. Vielmehr muss zur Vermeidung von Härten und Nachteilen, die eine solche zwangsläufig mit sich bringen würde, in Zusammenarbeit der zuständigen HJ- und SS-Dienststellen bereits unter den 16- und 17-Jährigen eine stille und unauffällige Auslese getroffen werden. Diese liegt unbedingt im Interesse der HJ-Angehörigen und dient auch zur Erleichterung der späteren, anschließend vorgesehenen SS-Annahme-Untersuchung.

Es wird daher folgendes bestimmt:

Der Überführung von HJ-Angehörigen zu jedem Reichsparteitag hat nach stattgefundener Vorauslese die SS-Annahme-Untersuchung vorauszugehen.

Die SS-Annahme-Untersuchungen haben am 1. November des Vorjahres zu beginnen und sind bis spätestens 1. März zum Abschluss zu bringen. Diese werden durch die SS im Einvernehmen mit den HJ-Dienststellen durchgeführt, wobei die SS-Arzte und die Rassereferenten der SS maßgebend mit angehört werden.

Die Banne der HJ sind dafür verantwortlich, dass die Standarten der Allgemeinen SS vor Beginn der Annahme-Untersuchung im Besitze der den Merkblättern angehefteten Fragebogen sind. Desweiteren sind die Banne anzuhalten, die Durchführung der Annahme-Untersuchungen sowie die Erstellung der für die Aufnahme in die SS erforderlichen Papiere eingehendst zu fördern, damit diese den SS-Einheiten spätestens am 1. März vollzählig vorliegen. Hierzu gehört auch die Ausfertigung von Überweisungsscheinen, die auf den Reichsparteitag vorzudatieren sind. Die Abgabe dieser Papiere, insbesondere des Überweisungsscheines, berechtigen die Einheiten jedoch nicht, die betreffenden HJ-Angehörigen vor der Überführung am Reichsparteitag zum Dienst in der SS heranzuziehen.

Die formationsmäßige Überführung findet zusammen mit der Aufnahme der 18-jährigen Hitlerjungen in die Partei in Form einer gemeinsamen Feier aller Gliederungen unter Leitung des Hoheitsträgers (Kreisleiters) jeweils an einem größeren Orte statt.

Zwischen der Reichsjugendführung und der Reichsführung SS wird eine besondere Vereinbarung getroffen, die für den Nachwuchs der SS besonders den HJ-Streifendienst berücksichtigt.“

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