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Ereignisse
1938
Mai

Deutschland-Berichte der Sopade zum RAD

Im Mai 1938 heißt es in der „Deutschland-Berichten“ der Sopade zum Reichsarbeitsdienst:

„Das nationalsozialistische Regime hat sich von Anfang an darum bemüht, die Jugend in ein Verhältnis zur Arbeit zu bringen, das seinen politischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Die Motive waren verschieden, sie haben auch im Laufe der Zeit gewechselt. Neben dem anfangs vorherrschenden Bestreben, die Arbeitslosigkeit unter der Jugend zu bekämpfen, stand von Beginn an die Absicht, die vormilitärische Jugenderziehung auf diese Weise besonders wirksam zu betreiben. Neben den Bemühungen, die Jugend durch Lagerdienst und körperliche Arbeit ideologisch im Sinne des Regimes zu beeinflussen, trat immer mehr das praktische Bedürfnis hervor, den ungedeckten Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften durch den Einsatz Jugendlicher in der verschiedensten Form zu befriedigen.

Dieser Vielheit der Motive und Bestrebungen entspricht eine Vielheit der Organisationen, dem Wandel der Zwecksetzungen entspricht ein Wandel ihres Einsatzes.

1. Der Arbeitsdienst

Die älteste und auch heute noch wichtigste dieser Organisationen ist der Arbeitsdienst.

Der Arbeitsdienst, die Beschäftigung Jugendlicher mit öffentlichen Arbeiten, ist nicht erst vom nationalsozialistischen Regime eingeführt worden, aber er hat unter ihm sein Wesen geändert. Die Idee des Arbeitsdienstes wurde in der Zeit der Massenarbeitslosigkeit geboren. Der Arbeitsmarkt sollte entlastet und der Jugendliche vor dem demoralisierenden Einfluss dauernder erzwungener -Untätigkeit bewahrt werden. Es sollte ihm das deprimierende Gefühl genommen werden, bloßes Objekt staatlicher Fürsorge zu sein. Die Republik hatte dem Jugendlichen den Eintritt in den Arbeitsdienst freigestellt. Das nationalsozialistische Regime hat mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit gebrochen und im Juni 1935 die Arbeitsdienstpflicht eingeführt. Jeder Deutsche muss in der Zeit nach Vollendung seines achtzehnten, bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres ein halbes Jahr in einem Arbeitsdienstlager dienen. Das Regime verband mit der Arbeitsdienstpflicht noch eine andere Absicht.

Der Arbeitsdienst wird mit Arbeiten beschäftigt, die viele Menschenhände in Tätigkeit setzen und wenig Sachkapital beanspruchen, also geeignet sind, große Massen von Arbeitslosen aufzusaugen. Es werden Moore und Ödland der Bebauung erschlossen, Wege gebaut, Deiche geschützt usw. Zumeist sind es Arbeiten, die den Ertrag des deutschen Bodens steigern, Deutschlands Autarkisierung vollenden helfen sollen. Da es sich zumeist um Arbeiten handelt, die die Voraussetzungen für künftige Bebauung erst schaffen sollen, kann erst die Zukunft lehren, ob der Erfolg den Aufwand rechtfertigt.

Nach Angabe des ‚Völkischen Beobachters‘ (20.8.37) hat der Arbeitsdienst allein im Jahre 1935/36 den deutschen Kulturboden um 47 500 Hektar vergrößert. Da die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche etwa 30 Millionen Hektar beträgt, wären das etwa 1 1/2 vom Tausend. Auf der Tagung des großen Lehrganges der Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP, die im Januar dieses Jahres in München stattfand, wurden von Generalarbeiterführer Tholens die gesamten Mehrerträge, die der Arbeitsdienst durch Entwässerungsarbeiten, Bewässerungen, Deichschutz, Rodungen usw. erzielt hat, auf 30 Millionen Mark beziffert. Aber solche Schätzungen von Werten, die zumeist erst in ferner Zukunft realisierbar sein werden, sind mehr als vage. Deutschlands Abhängigkeit von der Zufuhr ausländischer Nahrungsmittel ist in letzter Zeit größer geworden, nicht kleiner. Der Reichsarbeitsdienst ist vorläufig von seinem Ziele, ‚die Brotfreiheit des Vaterlandes zu erringen’ noch weit entfernt.

Es wird aber immer wieder hervorgehoben, ebenso wichtig wie das wirtschaftliche Ergebnis des Arbeitsdienstes sei sein erzieherischer Wert als Mittel zur ‚Formung des jungen Deutschen zum überzeugten Nationalsozialisten und zum einsatzbereiten, getreuen Gefolgsmann Adolf Hitlers’. Die folgenden Berichte zeigen, dass die Erziehung in den Arbeitslagern, in denen die Arbeitsdienstler kaserniert und von der Außenwelt isoliert sind, hauptsächlich in militärischem Drill und die Arbeitsdisziplin in brutaler Antreiberei besteht und dass die geistlose Stumpfheit, mit der dieses Training gehandhabt wird, zumeist seinen erzieherischen Zweck verfehlt. Die jungen Menschen verlassen das Arbeitsdienstlager häufig nicht als begeisterte Nationalsozialisten, sondern sind froh, der Schinderei dieser Erziehungsmethoden entronnen zu sein...

Sachsen, 1. Bericht: Das Tagesprogramm des Arbeitslagers Beiersfeld/Erzgebirge, 9/165, sieht so aus: 4.45 Uhr Wecken, 4.50 Frühsport, 5.15 Waschen, Bettenbau, 5.30 Uhr Kaffeetrinken, 5.50 Flaggenparade, 6 Uhr Abmarsch zur Baustelle. Anschließend Arbeit auf der Baustelle bis 14.30 Uhr, dazwischen Frühstückspause von 30 Minuten; 15 Uhr Mittagessen, 15.30 bis 18 Uhr Exerzieren (man nennt es Ordnungsdienst), 18.10 bis 18.45 Uhr Unterricht, 18.45 bis 19.15 Uhr Putz- und Flickstunde, 19.15 Uhr Appell, 19.30 Uhr Dienstausgabe, 19.45 Uhr Abendbrot, 20 bis 21.30 Uhr Feierabendgestaltung oder Singstunde, 20 Uhr Zapfenstreich. Der Tag ist also vollständig mit Dienst ausgefüllt. Es bleibt den durch übermäßige körperliche Anstrengung stumpfgemachten jungen Menschen zum Nachdenken, zu noch so schwachen Regungen geistigen Eigenlebens, weder Kraft noch Zeit.

Der Lohn beträgt 25 Pfg. pro Tag. Dafür kann der Arbeitsdienstler sich nicht einmal ein Glas Bier leisten, denn er muss dafür mindestens 30 Pfg. bezahlen.

2. Bericht: Ein Lehrling, der das Malerhandwerk im 4. Jahr erlernt, meldete sich zum Arbeitsdienst. Da ihm die Zeit des Arbeitsdienstes auf die Lehrzeit angerechnet wird, hatte er ein halbes Jahr weniger Lehrzeit und brauchte sich außerdem in der Gesellenzeit nicht zum Arbeitsdienst melden. Der Dienst war hier so wie fast in allen Lagern. Im Winter früh um 6 Uhr Wecken, im Sommer um 5 Uhr. Zapfenstreich war im Sommer um 22, im Winter um 21 Uhr. Bis früh 6.45 Uhr musste man mit Waschen, Bettenbau und Kaffeetrinken fertig sein. 7.15 Uhr wurde zur Baustelle marschiert, mit Unterbrechung durch eine halbstündige Pause bis 13.30 Uhr gearbeitet und dann zum Mittagessen eingerückt.

Die Arbeitsstelle lag 8 Kilometer vom Lager entfernt. Anschließend an das Mittagessen, welches 15.45 Uhr beendet sein musste, begann rein militärisches Exerzieren. Der Spaten ersetzt beim Arbeitsdienst das Gewehr. Dieser Dienst war 18 Uhr zu Ende. In diese Zeit wurde jeden Tag eine Stunde staatspolitischer Unterricht eingeschaltet. Zu meiner Zeit beschäftigte man sich am meisten mit dem Krieg in Spanien. Selbst geringe Erfolge der Rebellen wurden als Siege Francos gefeiert.

Von 18 bis 18.45 Uhr war Freizeit, allerdings nicht für den Zimmerdienst und die Essenaufträger. Diese hatten während dieser Zeit für Ordnung zu sorgen und das Abendessen vorzubereiten. Von 18.45 bis 20 Uhr war Abendessen. Zweimal in der Woche war von 20 bis 21 Uhr Feierabendgestaltung.

Die Arbeit bestand im Drainieren von Ackerboden und sumpfigem Gelände. Das tägliche Arbeitspensum für einen Mann war Auswerfen von 8 laufenden Metern in Breite von 50 cm und 1,10 m Tiefe. Wer dieses Pensum einmal nicht leisten konnte, dem drohte Strafe. Es wurde sogar des Öfteren vom Baustellenleiter gesagt: ‚Ich schaffe mir demnächst noch eine Peitsche an, um Euch faulem Pack das richtige Arbeiten beizubringen. Dadurch bringt man Euch munter, denn Ihr schlaft doch noch beim Arbeiten’. — Der gesamte Dienst wurde als sehr hart und ungerecht empfunden. Kein Arbeitsdienstler hat jemals Befriedigung über den Dienst geäußert. Am besten haben im Allgemeinen noch die eingeschobenen Sportübungen angesprochen.“

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