Flugblatt an Eltern: Werbung für KLV
Im Februar 1944 kommt in Bonn das folgende Flugblatt an die Eltern zur Werbung für die KLV zur Verteilung:
„Liebe Eltern!
Die Partei hat Euch in den letzten Wochen erneut auf die erhöhte Notwendigkeit der Verschickung Eurer schulpflichtigen Kinder in die Aufnahmegebiete des Gaues Niederschlesien hingewiesen.
Ein solcher Appell erging sicherlich nicht ohne zwingende Gründe!
Die Erfahrungen aus den Terrorangriffen haben gelehrt, dass die Zahl der Todesopfer in eng bebauten Stadtteilen und dicht besiedelten Wohngebieten besonders groß war.
In diesen Bezirken muss stets mit der Gefahr von Flächenbränden und Feuerstürmen gerechnet werden.
Infolge der damit auftretenden Hitze und starken Rauchentwicklung wird es den Kindern vielfach unmöglich sein, die Luftschutzkeller rechtzeitig zu verlassen und sich unbeschadet ins Freie zu retten.
Viele Mütter waren nun einsichtsvoll genug, auf unsere Mahnungen zu hören und unserem Rat zu folgen.
Soweit sie nicht im Arbeitseinsatz standen, konnten die Mütter gemeinsam mit ihren Kindern verschickt werden.
Doch auch alle übrigen Mütter dürfen ihre Kinder ohne Sorge gehen lassen.
Von der Partei in Obhut genommen, finden die Kleinen im Alter von 7-10 Jahren liebevolle Aufnahme in Familienpflegestellen, während die 10-14-jährigen Jungen und Mädel vorwiegend in den neu errichteten KLV-Lägern untergebracht sind.
Sieht man die verschickten Kinder heute wieder, so fällt sofort die gute körperliche Verfassung dieser Jugend auf.
Abseits jeglicher Gefahren, in gesunder, frischer Luft, bei störungsfreien Nächten und guter Kosten erholten sie sich schnell von den schweren, seelischen und körperlichen Schäden, die sie Tag und Nacht im heimatlichen Luftnotgebiet erlitten. Alle Spannungen sind gewichen.
Sie fanden zurück zur unbekümmerten Lebensfreude und damit zum kostbarsten Gut der Jugend. Unbeschwert und unbelastet essen und trinken sie wieder, schlafen, lernen und spielen.
Genau so sollen Eure Kinder leben!
Ist es nicht auch für Eure Kinder vernünftiger, sie nach all dem Erlebten und Erlittenen einmal zur Ruhe kommen zu lassen?
Wer daher sein Kind liebt, sollte das kleinere Opfer einer vorübergehenden Trennung gerne auf sich nehmen und ihm gönnen, dass ihm künftig all die Bitternisse dieses gemeinen Luftterrors, die das kindliche Gemüt so stark belasten, erspart bleiben.
Und dann bedenkt noch eins!
Bisher hat Euch das Schicksal vor dem furchtbarsten, dem Verlust Eurer Kinder bewahrt. Doch wer weiß, ob nicht schon in Kürze neue teuflische Pläne der Luftgangster zur Ausführung gelangen und die Verbrecher weitere Wohnviertel unserer Heimatstadt in Schutt und Asche zu legen versuchen. Vielleicht steht Ihr dann an der Bahre Eurer Kinder und diese Trennung würde für immer sein.
Bedenkt dies und handelt danach!
Bringt Eure Kinder in Sicherheit!
Überlasst die Entscheidung um das Glück und Leben Eurer Kinder nicht dem bloßen Zufall!
Vertraut Eure Kinder der Vorsorge der Partei an.
Die verantwortlichen Stellen haben für gute Unterkunft bestens gesorgt. Jede Familienpflegestelle wurde einzeln von der NSV ausgesucht und überprüft. Die KLV-Läger wohnlich gestaltet und den kindlichen Bedürfnissen entsprechend hergerichtet. Eine ständige Betreuung seitens der örtlichen NSV ist gegeben, ausreichende ärztliche Überwachung und Hilfeleistung sichergestellt. Hinzu kommt ein geregelter Schulunterricht. Reise und Aufenthalt sind kostenlos. Mütter, die nicht an ihren Arbeitsplatz gebunden sind, können jederzeit gemeinsam mit ihren Kindern verschickt werden.
Beweist Eure wirkliche Elternliebe, indem Ihr Eure Kinder an der Verschickung teilnehmen lasst. Versetzt Euch noch einmal in Gedanken inmitten der Terrornächte, in jene Augenblicke höchster Gefahr und trefft dann Euren Entschluss. Er wird und kann nur heißen:
Heute noch melde ich mein Kind zur Teilnahme an der Kinderlandverschickung.
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Das Flugblatt - Kinderlandverschickung - habe ich erhalten und von von der Blockleiterin der NS-Frauenschaft nochmals auf die Wichtigkeit der Verschickung meiner Kinder hingewiesen worden.
Name__________________________________________________________ ___
Wohnort_____________________ Straße ________________________________“