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Ereignisse
1938
Juli

Verbotene Bibelfreizeit mit Essener Jugendlichen?

Am 16. Juli 1938 werden 14 evangelische Jungen zwischen 14 und 19 Jahren bei einem Bauern in der Nähe von Essen von der Polizei gestellt und vernommen. Sie gehören zur Essener Stadtmission und sagen aus, häufiger Ein- oder Mehrtageswanderungen zu unternehmen, an denen auch ihr Jugendpfarrer Wilhelm Busch häufiger teilnehme. Das ist besonders brisant, denn Busch war im März 1938 Planung, Durchführung und Leitung solcher Bibelfreizeiten staatspolizeilich untersagt worden.

Der vorläufig festgenommene Gruppenleiter R. sagt am folgenden Tag vor der Gestapo aus, er führe augenblicklich eine Gruppe im Rahmen der Essener Stadtmission, die „ungefähr 10 Mann stark" sei und Tageswanderungen unternähme. In diesem Sinne habe man bei dem Bauern übernachten und auch am folgenden Tag die begonnene Bibelarbeit fortsetzen wollen. Dabei betonte der Gruppenleiter - von Beruf Klempner - ausdrücklich aber wohl nach Absprache und wenig glaubhaft, Pfarrer Busch habe ihm nicht den Auftrag gegeben, die Gruppe zu führen.

Die folgenden ausführlichen Vernehmungen sämtlicher Beteiligter liefern interessante Einblicke in die personelle und inhaltliche Struktur der Stadtmission. Die meisten der Vernommenen sind Mitglieder der HJ, besuchen aber gleichzeitig weiterhin das Weigle-Haus.

So auch Friedrich Sch., der seit seiner Entlassung aus der Volksschule die Bibelstunden der Stadtmission besucht und seit Anfang 1938 dort als stellvertretender Leiter einer „Abteilung" fungiert. Zu seinen Aufgaben zählt es, den Jungen die Wochenschrift „Für Alle" zuzustellen und sie persönlich zu den Bibelstunden einzuladen. Sch. war 1933 dem Deutschen Jungvolk bei-, nach einigen Monaten aber bereits wieder ausgetreten, um Mitglied in der Marine-HJ zu werden. Aber auch dort schied er nach kurzer Zeit wieder aus und absolvierte 1935 das Landjahr in Glücksburg. Nach Der Rückkehr wurde er zu Beginn des Jahres 1936 Mitglied der HJ; Mitte 1937 erfolgte der erneute Austritt: „In den Heimabenden der HJ sagte mir einiges nicht zu und als ich darauf hinwies, wurde mir der Austritt empfohlen. Ich bin dann ausgetreten." Seit Februar 1938 gehört Sch. nunmehr der DAF an.

Mit Peter W. war zumindest ein weiterer Teilnehmer der Bibelfreizeit - als Helfer im Jungendienst des Weigle-Hauses tätig - ebenfalls aus der HJ ausgetreten, „weil es mir selbst nicht mehr gefiel. Es wurden keine ordnungsgemäßen Heimabende mehr abgehalten."

Bruno R., der Leiter der Bibelfreizeit, gibt der Gestapo schließlich Folgendes zu Protokoll: „Bis zur Eingliederung in die HJ, Frühjahr 34, habe ich dem evgl. Jugendverein Essen Altstadt angehört. Dieser Jugendverein war in 24 Abteilungen eingeteilt. Ich führte eine Abt. Die evgl. Gemeindejugend Essen Altstadt wird nunmehr seit 1934 von der evgl. Stadtmission betreut und darin freiwillig und lose zusammengefasst. Das heißt, sie wird durch die Stadtmission betreut und zu den Bibelstunden, die im Weigle Haus stattfinden, eingeladen. Der Leiter der evgl. Stadtmission ist der evgl. Jugendpfarrer Wilhelm Busch. Die evgl. Stadtmission gliedert sich ebenfalls in 24 Abteilungen, Ich führe die Abteilung 18. Die Abt.-Leiter haben ihren Jungen (14-18 Jahre alt) das Wochenblatt ‚Für Alle' zuzustellen und im Weiglehaus für Ordnung in den Abteilungen zu sorgen. Außerdem kann der Abt. -Leiter auch für seine Jungen eine Bibelstunde ansetzen, in der er dann den Bibeltext auslegt. Bei Bibelfreizeiten werden einzelne Abt.- Leiter mit der Führung der Teilnehmer zu dem Ort der Bibelfreizeit von Pfarrer Busch beauftragt."

Schließlich wird auch noch Wilhelm Buschs selbst vernommen, der am 24. Oktober 1938 zur Sache Folgendes ausführt: „Nachdem dann die neuen Richtlinien über die Arbeit der evangelischen Kirche an ihre Jugend herausgegeben worden waren, begann ich die neue Arbeit der Gemeindejugend nach diesen Richtlinien. Unsere Jugend wurde lediglich als Gemeindejugend erfasst, ohne vereinsmäßige Führung. Da der Name ‚Gemeindejugend' noch nicht allgemein üblich war, nannte ich die Arbeit der Kirche an der Jugend ‚Stadtmission'. Für diese Jugend finden nun täglich im Weiglehaus Andachten uns Missionsstunden statt. Täglich darum, damit jedem Gelegenheit geboten ist, an einer Stunde pp teilnehmen zu können. Bis zum Frühjahr 1938 als mir die Abhaltung von Bibelfreizeiten verboten wurde, wurden Freizeiten von mir oder meinen Mitarbeitern, wozu auch R. gehörte, mit meinem Einverständnis festgesetzt. Tagesfreizeiten konnten auch von den einzelnen Gruppen selbständig festgesetzt und unternommen werden. Seit Frühjahr 1938 habe ich keinerlei Freizeiten mehr angesetzt oder durchgeführt."

Der abschließende Ermittlungsbericht der Gestapo kommt am 28. Oktober 1938 schließlich zu folgendem Ergebnis: „Wenn Pfarrer Busch in seiner Vernehmung sagt, dass die einzelnen Gruppen- bezw. Abteilungsführer in der Stadtmission selbständig Tagesfreizeiten hätten festsetzen und unternehmen können, so hat er mit dieser Aussage zweifellos R. und die übrigen Beschuldigten in Schutz nehmen wollen. Jedenfalls dürfen konfessionelle Jugendlager und Freizeiten nur von den Landeskirchen in Benehmen mit dem zuständigen Landesjugendpfarrer veranstaltet werden."

Damit scheint die Angelegenheit ohne weitere Sanktionen ihren Abschluss gefunden zu haben.

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