Vertrauenslehrer der HJ skeptisch beurteilt
Auf der Sitzung der Rheinischen Arbeitsgemeinschaft für das gemeindliche Schulwesen im Rathaus in Aachen am 22. Oktober 1938 berichtet Amtsbürgermeister Neumann aus Neukirchen-Vluyn über einen Erlass des Reichserziehungsministers vom 8. Februar 1938.
In diesem Erlass weist der Reichserziehungsminister eingangs darauf hin, dass der Reichsjugendführer in Abänderung der bisherigen Anordnung über die soziale Schuljugendarbeit der vom Sozialen Amt der HJ bestellten Schuljugendwalter bestimmt hat, dass die Aufgaben der Schuljugendwalter künftig von den Vertrauenslehrern der HJ wahrzunehmen sind.
Über den Einsatz der Vertrauenslehrer trifft der Minister im Einvernehmen mit dem Reichsjugendführer in Ergänzung des Erlasses vom 26. August 1933 eine Reihe von Bestimmungen, von denen Neumann als wichtigste nennt:
„1.Der Schulleiter bestellt den Vertrauenslehrer auf Vorschlag des zuständigen Bannführers, die Vertrauenslehrerin auf Vorschlag der zuständigen Untergauführerin auf ein Jahr. Auf dem Lande kann ein Vertrauenslehrer für mehrere Schulen bestellt werden.
2. Der Vertrauenslehrer muss dem NSOB angehören. Er soll nach Möglichkeit aus der HJ hervorgegangen sein.
3. Der Vertrauenslehrer muss mit der HJ ständig Fühlung halten. Er verkehrt unmittelbar mit den zuständigen Führern der HJ (Gefolgschafts- und Fähnleinführer sowie BDM-Führerinnen) und ist Mittelsmann zwischen diesen und dem Schulleiter. Diese Maßnahme dient zur Entlastung des Schulleiters, dessen Stellung als verantwortlicher Leiter der Schule unberührt bleibt.
4. Der Vertrauenslehrer hat bei den Prüfungen und den Beratungen über die Versetzung auf Grund der ihm von dem zuständigen HJ-Führer gegebenen Unterlagen das Verhalten der Schüler in der HJ (Verdienste und Vergehen) zur Sprache zu bringen. Er ist auch bei der Entscheidung über Strafen und Vergünstigungen z.B. Freistellen und Erziehungsbeihilfen, zu beteiligen.
5. Im übrigen obliegen dem Vertrauenslehrer – unbeschadet der allgemeinen Leitungsbefugnisse des Schulleiters in seiner Stellung als Führer der Schulgemeinde – folgende Aufgaben:
a) Aufklärung über Ziel und Arbeit der HJ, bei Eltern, Lehrern und Schülerschaft,
b) Aussprache mit den Eltern von HJ-Angehörigen über Einzelfragen des Zusammenwirkens von Schule und HJ,
c) Aussprache mit den zuständigen HJ-Führern über HJ-Angehörige, die
1) infolge ihrer Fähigkeiten noch mehr in den Dienst der HJ eingespannt werden können,
2) wegen des HJ-Dienstes in ihren schulischen Leistungen versagen,
3) sich unehrenhaft verhalten,
d) Mithilfe bei der Schaffung geeigneter Räume für Heimabende. Die Übertragung weiterer Aufgaben ist möglich, wie die Mitwirkung bei der Gesundheitsfürsorge (Kinderverschickung), Schüleraustausch usw.“
Als Ziel der Anordnung führt Neumann aus:
„Der Eigenschaft des Vertrauenslehrers der HJ als Treuhänder zwischen Schule und Hitlerjugend entsprechend ist ihm also eine Reihe fest umrissener Aufgaben zugewiesen worden, durch die künftig ein enges Zusammenwirken beider Erziehungsmächte sichergestellt werden soll. Wenn beide Erziehungsmächte nebeneinander arbeiten, ohne miteinander Tuchfühlung zu haben, so kann es vorkommen, dass ein Junge oder ein Mädel bei der HJ recht Tüchtiges leistet und in der Schule versagt oder umgekehrt und dann Schule oder HJ Strafen aussprechen und Vergünstigungen gewähren, ohne dass die eine Stelle von der anderen etwas weiß. Derartiges soll in Zukunft vermieden werden.“
Darin sieht Neumann allerdings keine Neuerung: „Mir scheint, als ob der neue Erlass auf den Sinn jenes älteren hinausläuft, wonach besonders ersprießliche Tätigkeit in der HJ bei Bewertung der Schulleistungen etwa zum Ausgleich schwacher Fächer in die Waagschale geworfen werden kann.“
Der neuen Position des Vertrauenslehrers steht Neumann recht skeptisch gegenüber, vor allem, weil er darin eine mögliche Konkurrenz zum Schulleiter sieht: „Immerhin kann die Berufung eines solchen Mittelsmannes zur Nebenregierung entarten und die Autorität des Schulleiters als des gesetzlichen Führers der Schulgemeinde […] schmälern. Der treue Schulleiter, dessen nationalsozialistische Zuverlässigkeit nach der Säuberung des Beamtenkörpers doch wohl außer Zweifel steht, darf von keiner Seite mit Misstrauen betrachtet oder als der ‚Ergänzung‘ oder gar Überwachung bedürftig angesehen werden.
Zudem hat er noch grundlegende Bedenken, was die herausgehobene Position des Vertrauenslehrers innerhalb des Kollegiums angeht. Auch sieht er nicht ein, warum Verdienste in der HJ nach wie vor in die schulische Leistungsbewertung Eingang finden sollten, nachdem alle Schüler Mitglied der HJ geworden seien:
„Schule und Hitlerjugend sollten sich allenthalben aufeinander eingespielt haben, Reibungsflächen dürfen nach der Ordnung der verschiedenen beiderseitigen Aufgaben wohl kaum noch vorhanden sein. Es gilt doch heute als selbstverständlich, dass jeder deutsche Junge dem Jungvolk und der HJ und das deutsche Mädel dem BDM angehört, und sowohl in der Schule wie im Dienste außerhalb der Schule seine Pflicht ganz tut. Außerordentliche Verdienste in der HJ, etwa aus der Kampfzeit, die schwache Schulleistungen aufwiegen, konnten in der Zeit des Umbruchs noch nachgewiesen werden, sind aber wohl längst abgegolten.
Die Bestellung besonderer Vertrauenslehrer der HJ – jeder deutsche Lehrer muss heute dieses Prädikat verdienen – kann also als eine Abwertung des Lehrerstandes und nicht als eine durch die Verhältnisse gebotene Notwendigkeit erscheinen. Die Ausführungen des Erlasses sollten deshalb zum mindesten recht weitherzig, mehr sinn- als buchstabengemäß gehandhabt werden. Vertrauen kann man nicht kommandieren, es muss wachsen. Die Anberaumung besonderer Aussprachen über ‚Schule und HJ‘ sollte man dem freien Ermessen der Schulleiter überlassen. Diese Bestimmung kann den Keim der Unkameradschaftlichkeit unter den Erziehern in sich bergen. […] Es wäre zu prüfen, ob der Erlass über Einsatz der Vertrauenslehrer der HJ an allen Schulen heute nicht bereits überholt ist. Es dürfte sich vielleicht empfehlen, die Funktionen des Vertrauenslehrers nunmehr auf den Schulleiter zu übertragen.“