Überlastung durch KLV verhindern
Am 19. Februar 1944 teilte die Abteilung für höheres Schulwesen der Provinz Westfalen den Schulleitungen Folgendes zum Schülereinsatz in der KLV mit:
„Es wiederholen sich Fälle, in denen Schüler wegen allzulanger Verwendung als KLV-Helfer (Lagermannschaftsführer) in ernste Schwierigkeiten geraten. Ich muss daher darauf hinweisen, dass gemäß Runderlass des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 8.10.1943 -Ela (14 KL?) 141/43 E II, E III (Mitt.Bl.SffiV, 1943 S.324 f) -Schüler (-innen) als Lagermannschaftsführer nur noch für drei Monate eingesetzt werden dürfen. Diese Zeit von drei Monaten darf auch während der Schulferien nicht überschritten werden, da gerade die Ferien der Schule die Möglichkeit geben, durch besondere Betreuung das während der Tätigkeit als Lagermannschaftsführer unterrichtlich Versäumte nachzuholen.
Schüler, denen diese Möglichkeit entzogen wird, werden unter Umständen den Jahresabschluss (Versetzung, Vorsemestervermerk usw.) nicht erreichen. Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden bitte ich dringend, die Einberufungszeit von 3 Monate in keinem Fall zu überschreiten.
Ferner weise ich darauf hin, dass gemäß Runderlass des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 9.11.1942 E I a (1 Kr.) 36/42 E II, E III - (Mitt. Bl.D WEV 1942, S.434 f) - nach wie vor nur solche Schüler (-innen) einberufen werden dürfen, die vom Schulleiter für den Ersatz namhaft gemacht worden sind. In seinem Runderlass vom 18.12.1942 E III a 3106, Ela- verbietet der Herr Reichserziehungsminister ausdrücklich, Schüler namhaft zu machen, ‚deren Beurlaubung wogen unzureichender Leistung nicht verantwortet werden kann‘.
Unter diesen Umständen wird es künftig nicht möglich sein, dass auf Grund bloßer Klassenschülerlisten die Auswahl der Helfer durch die Gebietsführung ohne Benennung einzelner Schüler (-innen) durch die Schule erfolgt, wie dies beim letzten Einsatz (Januar 1944) geschehen ist. Ich bitte daher, mir für die künftigen Einsätze nach wie vor die Zahl der benötigten Helfer mitzuteilen. Ich werde dann die Anstaltsleiter anweisen, Ihnen die in Frage kommenden Schüler (-innen) zu melden.“