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Ereignisse
1938
Februar

Weibliches Pflichtjahr eingeführt

Das „Rheinische Volksblatt“ berichtet:

„Verstärkter Einsatz in der Land- und Hauswirtschaft. Eine Anordnung Görings.

Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring hat als Beauftragter für den Vierjahresplan unter dem 15. Februar 1938 eine Anordnung erlassen, die zu einer wesentlichen Entlastung für den Arbeitseinsatz der Land- und Hauswirtschaft führen wird. Nach den Vorschriften der neuen Anordnung dürfen ledige weibliche Kräfte unter 25 Jahren von privaten und öffentlichen Betrieben und Verwaltungen als Arbeiterinnen oder Angestellte nur eingestellt werden, wenn sie eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Land- oder Hauswirtschaft durch das Arbeitsbuch nachweisen. Wenn die männliche deutsche Jugend dem Vaterlande mit Spaten und Waffe 2 ½ Jahre dient, dann wird auch die weibliche Jugend nicht zurückstehen wollen, sondern wird freudig und gern dort ihre Pflicht tun, wo das Vaterland es verlangt. Zugleich aber lernt die deutsche weibliche Jugend die Berufe kennen, die ihrer Wesensart angemessen und die für ihren künftigen Beruf als Hausfrau und Mutter von besonderer Bedeutung sind.“

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