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Ereignisse
1938
Januar

Verbot des KJMV in der Erzdiözese Köln

Die Gestapo Köln löst mit einem Schreiben vom 24. Januar 1938 an den Diözesanführer des KJMV Dr. Frotz in Köln den KJMV der Erzdiözese Köln mitsamt seinen Unter- und Nebengliederungen auf. Betroffen sind die Sodalitäten, Kongregationen, Deutschmeister, Jugendkraft, Sturmschar, Jungschar, Jungenschaft, Jungmannschaft, Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Junglandbewegung, Schachbund, Spiel- und Singscharen, Trommler- und Musikkorps, Messdienerorganisationen und „diejenigen Gliederungen des Verbandes, die eine Umbenennung erfahren haben“. Das Vermögen wird beschlagnahmt und sichergestellt. Auch die Zeitschriften „Die Wacht“ und „Am Scheidewege“ werden verboten. Jede Tätigkeit, „die den Versuch der Fortführung“ oder einer „Neugründung mit gleichen oder ähnlichen Zielen“ wird untersagt.

Zur Begründung heißt es:

„Die dem katholischen Jungmännerverband der Diözese Köln angehörenden Jungmännervereine mit ihren Gliederungen, insbesondere die Pfadfinderschaften St. Georg, Jungscharen und Sturmscharen haben bis in der letzten Zeit unter Duldung und teilweise sogar auf Veranlassung ihrer geistlichen und weltlichen Leiter Fahrten und Wanderungen veranstaltet, Sport und sportliche Spiele jeder Art betrieben, ihre Heimabende und sonstige Zusammenkünfte in überwiegend weltlichem Sinne aufgezogen und ausgestaltet und damit fortgesetzt gegen die Verordnungen über die Betätigung der konfessionellen Jugendverbände vom 23.7.1935 verstoßen. Eine Auflösung ist daher geboten.“

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