Ausbildung an der Akademie für Jugendführung
In der neuen Folge des Handbuchs des gesamten Jugendrechts, das im Auftrag der RJF herausgegeben wird, wird im Dezember 1938 die "Ausbildungsordnung für das Führerkorps der Hitler-Jugend" behandelt. In ihr sind die Anforderungen aufgelistet, die für die Aufnahme in die Akademie für Jugendführung erfüllt sein müssen, darunter "Nachweis der deutschblütigen Abstammung, einwandfreier gesundheitlicher und erbgesundheitlicher Untersuchungsbefund, einwandfreie nationalsozialistische Haltung, körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur".
Ob alle Voraussetzungen erfüllt werden, wird in einem Vorausleselehrgang entschieden. Nach Ableistung der Arbeitsdienst- und Wehrpflicht werden von den Anwärtern folgende Aufgaben verlangt: Viermonatige Tätigkeit als Mitarbeiter in einer Gebietsführung, achtwöchiger Lehrgang in der Reichsjugendführerschule Potsdam, einjährige Ausbildung an der Akademie für Jugendführung, dreiwöchige Ausbildung in der Industrie des Inlandes und sechsmonatige Ausbildung im Ausland sowie eine Abschlussprüfung. Mit der Aufnahme in die Akademie ist die Verpflichtung verbunden, mindestens zwölf Jahre in der HJ Dienst zu tun. Mit Bestehen der Prüfung werden die Teilnehmer zu Bannführer ernannt und ihnen das Jugendführerpatent ausgehändigt. Nach ihrer HJ-Dienstzeit sollen die Absolventen in den Partei- oder Staatsdienst übernommen werden.