Keine HJ-Veranstaltungen in den Weihnachtsferien
In den Weihnachtsferien vom 23. bis 28. Dezember 1938 dürfen nach einer Verordnung von Reichsjugendführer Baldur von Schirach keine HJ- und BDM-Gruppen Veranstaltungen in Jugendherbergen durchführen. Zudem sollen die Jugendherbergen, die keine Wintersportmöglichkeiten haben, während dieser Zeit vollkommen geschlossen werden. Mit der Anordnung möchte die HJ zum Ausdruck bringen, "dass die Jugend während des Weihnachtsfestes in das Elternhaus gehört".