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Ereignisse
1944
Dezember

Einführung der „KLV-Leistungskarte“

Im Rundschreiben KLV 16/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung wird unter dem 1. Dezember 1944 zur „Dienstgestaltung, hier: Die KLV-Leistungskarte (1.12.1944 - KLV 310)“ Folgendes mitgeteilt:

„Jeder Junge und jedes Mädel in der KLV erhält in Kürze die KLV-Leistungskarte. Die KLV-Leistungskarte ist kein Ausweis und nur gültig im Zusammenhang mit der Hitler-Jugend-Dienstkarte. Eintragungen werden ab 1.1.1945 vorgenommen.

Der Punkt 1 der Leistungskarte gibt Auskunft über die Personalien des Inhabers und über die Teilnahme an KLV-Lagern. Diese Teilnahmebescheinigung enthält folgende Angaben:

KLV-Lagernummer, Daten des Eintritts und der Entlassung, Unterschrift der Lagerleiters und Lagerstempel. Es sind Bescheinigungen für drei Lager vorgesehen.

Der Punkt 2 gibt den Jungen und Mädeln die Möglichkeit zur eigenen Leistungsüberprüfung und zum Überblick über die körperliche Entwicklung (Größe, Gewicht usw.) und Leistungsentwicklung. Die Betonung muss auf "eigen" liegen, denn die Jungen und Mädel sollen dazu erzogen werden, ständig ihre körperliche Entwicklung selbst zu überwachen, auch in Zeiten, in denen sie nicht mehr der KLV angehören.

Unter Punkt 3 sollen die im KLV-Lager erworbenen Leistungsabzeichen eingetragen werden als natürliche Folge der Entwicklung unter Punkt 2. Damit kann auch die Arbeit für die Erreichung des Leistungsabzeichens systematischer gelenkt werden. Die Leistungsabzeichen sind Höhepunkt einer Entwicklung, die sich unter 2 abgezeichnet haben muss. (...)

Der Punkt 4 verzeichnet Erfolge, die in Wettkämpfen errungen worden sind. (...)

Punkt 5 enthält Teilnahmebescheinigungen an den KLV-Schulen oder Führernachwuchslagern, an Arbeitsgemeinschaften, Bescheinigungen über verliehene Auszeichnungen (KLV-Abzeichen) und Eintragungen sonstiger Art.

Der Punkt 6 bescheinigt Leistungen bei besonderen Einsätzen.

1. Er zeigt die Art des Einsatzes, z.B. Erntehilfe, Familienhilfe, Beerenlese usw. und die Anzahl der geleisteten Stunden.

2. Er gibt Auskunft über die Anzahl der gewerkten Spielzeuge und Gebrauchsgegenstände. (...)

Die Eintragungen werden jeweils dann vorgenommen, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen. Der Punkt 6 soll für die Jungen und Mädel ein besonderer Ansporn und eine erhebliche Steigerung der allgemeinen Leistungen für den Kriegseinsatz der KLV bringen.“

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