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Ereignisse
1944
Oktober

Größeneinteilung von KLV-Lagern

Im Rundschreiben KLV 15/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 15. Oktober 1944:

„Mit Wirkung vom 15.10.1944 werden alle KLV-Lager wie folgt gegliedert:

A. Jungenlager

I. KLV-Lager bis 40 Jungen (kleines Lager)

2- 4- Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern“
1 "Lagermannschaftsführer"

II. KLV-Lager 40 -70 Jungen (mittleres Lager)

5-7 Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern",
2-3 Lagerjungzüge mit "Lagerjungzugführern",
1 "Lagermannschaftsführer"

III. KLV-Lager mit 70-100 Jungen (großes Lager)

8-10 Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern",
3-4 Lagerjungzüge mit "Lagerjungzugführern",
1 "Lagermannschaftsführer"

IV. KLV-Hauptlager mit mehr als 100 Jungen

mindestens 9 Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern",
mindestens 4 Lagerjungzüge mit "Lagerjungzugführern",
mindestens 2 Lagerfähnlein mit "Lagerfähnleinführern",
1 "Hauptlagermannschaftsführer"
(In Hauptlagern mit mehreren Gebäuden, denen jeweils ein Lagerleiter vorsteht, werden außer dem Hauptlagermannschaftsführer ebenfalls nur Lagerfähnleinführer eingesetzt.)

V. Der für den Hitler-Jugend-Dienst im Standort verantwortliche Hitler-Jugend-Führer trägt die Bezeichnung "KLV-Standortmannschaftsführer".

VI. Die Dienststellungsschnüre werden wie folgt bestimmt:

Lagerjungenschaftsführer                                                   rot-weiß,
Lagerjungzugführer                                                                grün,
Lagerfähnleinführer und Lagermannschaftsführer           grün-weiß,
Hauptlagermannschaftsführer                                               blau,
Standortmannschaftsführer                                                 weiß.

Der Pimpf vom Dienst in jedem Lager trägt Dienstanzug mit Mütze und weißer Armbinde ohne Aufschrift. Es wird stets ein Lagerjungenschafts- oder -jungzugführer sein.

 

B. Mädellager

I. KLV-Lager bis 40 Jungmädel (kleines Lager)

2-4 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
1 "Lagermädelführerin"

II. KLV-Lager mit 40-70 Jungmädeln (mittleres Lager)

5-7 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
2-3 Lagerscharen mit "Lagerscharführerinnen",
1 "Lagermädelführerin"

III. KLV-Lager mit 70-100 Jungmädeln (großes Lager)

8-10 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
3-4 Lagerscharen mit "Lagerscharführerinnen",
1 "Lagermädelführerin"

IV. KLV-Hauptlager mit mehr als 100 Jungmädeln

mindestens 9 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
mindestens 4 Lagerscharen mit "Lagerscharführerinnen",
mindestens 2 Lagergruppen mit "Lagergruppenführerinnen",
1 "Hauptlagermädelführerin"

V. Die für den Mädeldienst im Standort verantwortliche Führerin trägt die Bezeichnung "KLV-Standortmädelführerin"

VI. Dienststellungsschnüre:

Es werden die Dienststellungsschnüre mit Befestigung durch das KLV-Abzeichen auf der rechten Brusttasche getragen.

Lagermädelschaftsführerin                                                  rot-weiß,
Lagerscharführerin                                                                  grün,
Lagergruppenführerin und Lagermädelführerin                grün-weiß,
Hauptlagermädelführerin                                                      blau,
Standortmädelführerin                                                           weiß.

Bei Führerinnen, die einen höheren Dienstrang haben, als die Dienststellungsschnur ausdrücken würde, entfällt das Tragen der Dienststellungsschnur.

Das Mädel vom Dienst trägt BDM-Weste mit weißem Ärmelstreif ohne Aufschrift.“

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