Größeneinteilung von KLV-Lagern
Im Rundschreiben KLV 15/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 15. Oktober 1944:
„Mit Wirkung vom 15.10.1944 werden alle KLV-Lager wie folgt gegliedert:
A. Jungenlager
I. KLV-Lager bis 40 Jungen (kleines Lager)
2- 4- Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern“
1 "Lagermannschaftsführer"
II. KLV-Lager 40 -70 Jungen (mittleres Lager)
5-7 Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern",
2-3 Lagerjungzüge mit "Lagerjungzugführern",
1 "Lagermannschaftsführer"
III. KLV-Lager mit 70-100 Jungen (großes Lager)
8-10 Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern",
3-4 Lagerjungzüge mit "Lagerjungzugführern",
1 "Lagermannschaftsführer"
IV. KLV-Hauptlager mit mehr als 100 Jungen
mindestens 9 Lagerjungenschaften mit "Lagerjungenschaftsführern",
mindestens 4 Lagerjungzüge mit "Lagerjungzugführern",
mindestens 2 Lagerfähnlein mit "Lagerfähnleinführern",
1 "Hauptlagermannschaftsführer"
(In Hauptlagern mit mehreren Gebäuden, denen jeweils ein Lagerleiter vorsteht, werden außer dem Hauptlagermannschaftsführer ebenfalls nur Lagerfähnleinführer eingesetzt.)
V. Der für den Hitler-Jugend-Dienst im Standort verantwortliche Hitler-Jugend-Führer trägt die Bezeichnung "KLV-Standortmannschaftsführer".
VI. Die Dienststellungsschnüre werden wie folgt bestimmt:
Lagerjungenschaftsführer rot-weiß,
Lagerjungzugführer grün,
Lagerfähnleinführer und Lagermannschaftsführer grün-weiß,
Hauptlagermannschaftsführer blau,
Standortmannschaftsführer weiß.
Der Pimpf vom Dienst in jedem Lager trägt Dienstanzug mit Mütze und weißer Armbinde ohne Aufschrift. Es wird stets ein Lagerjungenschafts- oder -jungzugführer sein.
B. Mädellager
I. KLV-Lager bis 40 Jungmädel (kleines Lager)
2-4 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
1 "Lagermädelführerin"
II. KLV-Lager mit 40-70 Jungmädeln (mittleres Lager)
5-7 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
2-3 Lagerscharen mit "Lagerscharführerinnen",
1 "Lagermädelführerin"
III. KLV-Lager mit 70-100 Jungmädeln (großes Lager)
8-10 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
3-4 Lagerscharen mit "Lagerscharführerinnen",
1 "Lagermädelführerin"
IV. KLV-Hauptlager mit mehr als 100 Jungmädeln
mindestens 9 Lagermädelschaften mit "Lagermädelschaftsführerinnen",
mindestens 4 Lagerscharen mit "Lagerscharführerinnen",
mindestens 2 Lagergruppen mit "Lagergruppenführerinnen",
1 "Hauptlagermädelführerin"
V. Die für den Mädeldienst im Standort verantwortliche Führerin trägt die Bezeichnung "KLV-Standortmädelführerin"
VI. Dienststellungsschnüre:
Es werden die Dienststellungsschnüre mit Befestigung durch das KLV-Abzeichen auf der rechten Brusttasche getragen.
Lagermädelschaftsführerin rot-weiß,
Lagerscharführerin grün,
Lagergruppenführerin und Lagermädelführerin grün-weiß,
Hauptlagermädelführerin blau,
Standortmädelführerin weiß.
Bei Führerinnen, die einen höheren Dienstrang haben, als die Dienststellungsschnur ausdrücken würde, entfällt das Tragen der Dienststellungsschnur.
Das Mädel vom Dienst trägt BDM-Weste mit weißem Ärmelstreif ohne Aufschrift.“