Menü
Ereignisse
1944
September

Benachrichtigung von Eltern bei Todesfällen im KLV-Lager

Im Rundschreiben KLV 13/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 15. september 1944:

„Bei Todesfällen von Lagerteilnehmern (auch solchen, die in Krankenhäusern usw. eingewiesen waren) ist wie folgt zu verfahren:

Der/die Lagerleiter/in meldet den Todesfall sofort telegrafisch unter Angabe folgendes Punkte:

Name - Vorname – Geburtsdatum
Todesursache - Todestag – Aufbahrungsort
Heimatanschrift der Eltern
1. der Dienststelle KLV in der Reichsjugendführung;
2. dem Gaubeauftragten KLV des Entsendegaues, der allein die Benachrichtigung der Eltern vornimmt, die in dem Falle mündlich zu geschehen hat;
3. dem Gebietsbeauftragten KLV des Aufnahmegebietes. Dieser veranlasst:
a) Verständigung des Verwaltungsleiters, der die Einsargung und Überführung der Leiche veranlasst und finanziert;
b) Verständigung des Gebietsbeauftragten KLV des Entsendegebietes über das Verfügte zur Überführung der Leiche;
c) Verständigung des Gebietsarztes, der von dem behandelnden Arzt die Diagnose anfordert und einen Bericht dem Amt für Gesundheit der Reichsjugendführung zustellt;
d) Übersendung eines Gesamtberichtes an die Dienststelle KLV der Reichsjugendführung und an den Gebietsbeauftragten KLV des Entsendegebietes;
4. dem Gebietsbeauftragten KLV des Entsendegebietes, der
a) die Überführung der Leiche vom Heimatbahnhof zum Friedhof und die Teilnahme einer Hitler-Jugend-Abordnung an der Beisetzung veranlasst;
b) den Verwaltungsleiter unterrichtet.

An diese Anweisungen haben sich alle Beteiligten zu halten, um einerseits eine mehrmalige Benachrichtigung der Eltern zu vermeiden und zum anderen eine ordnungsgemäße Abwicklung derartiger Fälle sicherzustellen.“

Baum wird geladen...