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Ereignisse
1944
September

KLV-Dienstreise nach Breslau

Über eine Dienstreise am 1. und 2. September 1944 nach Breslau verfasst Regierungs- und Schulrat Lachmann vom Reichserziehungsministerium folgenden Bericht:

„Zunächst führte ich eine Besprechung mit Regierungs- und Schulrat Kluger, Bannführer Fuchs und Gebietslagerleiter Vandame von der Gebietsführung in Breslau.

Im gesamten Gaugebiet Niederschlesien befinden sich ca. 125 geschlossene und 90 sogenannte offene KLV-Lager. Davon entfallen auf den Regierungsbezirk Breslau ca. 4/10, auf den Regierungsbezirk Liegnitz 6/10 der Gesamtsumme. Etwa 40 Lager stehen noch frei; sie werden demnächst mit Haupt- und Mittelschulen aus Breslau belegt. In den Lagern arbeiten 270 abgeordnete Lehrkräfte aller Schularten an rund 10 000 Kindern.

Eine Besonderheit bilden 6 Lager aus dem Generalgouvernement mit rund 500 Umsiedlerkindern. Für diese Kinder waren vom Entsendegebiet keine Lehrkräfte mitgeschickt worden; deswegen setzte der Gebietsbeauftragte Berliner und Bochumer Lehrer(innen) ein, die ihm wegen starker Rückholungen von Kindern zufällig zur Verfügung standen. Inzwischen hat sich der Schulrat in Raudten der Lager aus dem GG [gemeint: Generalgouvernement] angenommen und ihnen reichsdeutsche Lehrkräfte, die in letzter Zeit aus den Ostgebieten zurückkehrten, zur Betreuung zugewiesen.

Geklagt wurde von den Vertretern der Gebietsführung darüber, dass durch das Unternehmen Barthold Lagerleiter und Hauptlagerleiter aus den Lagern weg zu Schanzarbeiten abberufen worden sind, so dass die Betreuung der Kinder gefährdet ist. Ich werde die RJF für diese Angelegenheit interessieren.

Den Hauptpunkt der Besprechung bildete die Einsetzung des staatlichen Schulbeauftragten KLV. Bekanntlich ist von dem Regierungspräsidenten im Einvernehmen mit der Gauleitung und vom Ortspräsidenten Schulrat Giersch aus Strehlen für diese Stelle vorgeschlagen worden. Giersch ist aber nicht Vertreter der mittleren Schulaufsichtsbehörde. Er erscheint wegen seiner Überbelastung mit anderen Ämtern für diese Aufgabe ungeeignet. Durch Rücksprache mit dem Vertreter des Oberpräsidenten Oberschulrat Dr. Lucke, konnte ich feststellen, dass auch dort kein Wert auf die Übertragung des bezeichneten Amtes an Giersch gelegt wird. Er hat seine Zustimmung nur gegeben, weil der Vorschlag vom RP im Einvernehmen mit der Gauleitung vorgelegt worden ist, hält es aber für richtiger, dass ein Vertreter der mittleren Schulaufsichtsbehörde als staatlicher Schulbeauftragter eingesetzt wird. Lucke erklärte, dass keinerlei Bedenken bestünden, den Vorschlag vom 13. Juli d.Js. (Giersch) fallen zu lassen. Auch Oberreg.Rat Degenhardt, der z.Zt. Reg.Dir. Rappardt vertritt, erklärte es für richtiger, von Giersch abzusehen, damit er endlich mal zur Ruhe komme und sein Amt als Schulrat gründlich wahrnehme. Die Vertreter der Gebietsführung und Reg.- und Schulrat Kluger setzten sich dagegen stark für Giersch ein. Auf meine grundsätzlichen Einwendungen hin erklärte sich jedoch K. bereit, das Amt des staatlichen Schulbeauftragten KLV zu übernehmen. Abschließend wurde noch der Regierungspräsident telephonisch durch Oberreg.Rat Degenhardt von dem Sachstand unterrichtet. Er stimmte ebenfalls der Beauftragung Klugers zu. Jedoch wird gebeten, der Regierung Breslau einen weiteren Regierungs- und Schulrat abzuordnen, da bei der derzeitigen Besetzung Kluger nicht in der Lage sei, das neue Aufgabengebiet zusätzlich zu übernehmen. Ich stellte die Abordnung eines weiteren Beamten gemäß einer früheren Besprechung mit Min.Dirig. Dr. Frank in Aussicht.

Giersch selbst, den ich auf seine Bitte hin später kommen ließ, zeigte sich erheblich enttäuscht. Ich glaube annehmen zu dürfen, dass er bei der Gauleitung seine Beauftragung weiter betreiben wird. Leider konnte ich den Gaupersonalamtsleiter Friedrich nicht sprechen, weil er sich auf einer Dienstreise außerhalb Breslaus befand.

Von allen an der Aussprache Beteiligten wurde die Abberufung des Rektors Scherer für notwendig bezeichnet, der seit längerer Zeit beim RP in Breslau KLV-Angelegenheiten bearbeitet. Er besitzt angeblich nicht das Vertrauen der Gauleitung und bestimmt nicht das Vertrauen der Gebietsführung. Ich selbst halte die Aufhebung der Abordnung Scherers zum 1.10. für zweckdienlich. Er wäre zu diesem Zeitpunkt dem Regierungspräsidenten in Köln wieder zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhange von Regierungs- und Schulrat Kluger eine Klärung des Erlasses vom 23.5. v.Js. erbeten. Die Regierung in Breslau schließt aus diesem Erlass, dass neben dem staatlichen Schulbeauftragten KLV ein weiterer Schulmann zur Bearbeitung von KLV-Angelegenheiten herangezogen werden kann. Ich habe eine entsprechende Zusage gegeben.

Ferner wurde mit den Vertretern der Regierung und der Gebietsführung Breslau die Frage der sogenannten „Flurbereinigung" besprochen. Danach ist im Gau Niederschlesien die Rückführung von Teilschulen und Splitterklassen zu ihren Stammschulen bei den aus Bochum, Dortmund und Berlin umquartierten Schulen weitgehend durchgeführt. Dagegen stoße dieselbe Maßnahme bei den aus dem Gau Köln-Aachen umquartierten Kindern auf erhebliche Schwierigkeiten. Doch solle auch bei diesem die Zusammenlegung mit den Stammschulen nach und nach durchgeführt werden. Regierungs- und Schulrat Kluger betonte sodann, dass die staatliche Schulaufsicht im Regierungsbezirk Breslau auch in den KLV-Lagern umfassend ausgeübt worden sei. Bisher seien fast alle Lager von den Schulräten bereits dreimal revidiert worden. Die Einberufung zur Lagerleiterschule in Bad Podiebrad erfolgten im vorherigen Benehmen mit der Schulverwaltung. Von dieser optimistischen Darstellung bin ich nach meinen eigenen Beobachtungen nicht ganz überzeugt.“

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