Zusendung von „Unterrichtsmaterial“ erlaubt?
In einem Schreiben des Rheinischen Provinzialausschusses für Innerer Mission an „Schwester Luise“ heißt es am 25. August 1944:
„Es tut uns natürlich sehr leid, dass die Kinderbriefe so lange unterwegs waren. [...] Auf Ihre Frage betreffend des Versandes in die KLV-Lager möchten wir Ihnen sagen, dass wir dagegen auch Bedenken haben. In den Vereinbarungen betr. religiöse Unterweisung der in KLV-Lagern untergebrachten Kinder ist ja ausdrücklich erwähnt, dass die Zusendung von gedrucktem oder vervielfältigtem Unterrichtsmaterial (auch unterrichtlichen Rundbriefen u. dergl.) durch Stellen der Heimatkirche als unerwünscht bezeichnet wird. Wenn man diese Kinderbriefe auch nicht als Unterrichtsmaterial ansehen kann, so wird es doch richtiger sein, sie nicht in größeren Mengen an alle Kinder zu verschicken, sondern den Brief auch dort vielleicht nur vorzulesen.“