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Ereignisse
1944
August

Widerstände gegen Gottesdienstbesuch in der KLV

Am 9. August 1944 richtet der Evangelische Oberkirchenrat Karlsruhe folgendes Schreiben an den Rheinischen Provinzial-Verein für Innere Mission:

„Pfarrer Gräßlin in Bonndorf hat bei der Leitung des KLV-Lagers Bahnhofshotel Bonndorf, wo sich evangelische Kinder aus dem Rheinland befinden, erreicht, dass ihnen die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht und den Konfirmanden die Teilnahme am Konfirmandenunterricht gestattet wurde. Unter den Kindern sei teilweise Willigkeit zum Unterricht vorhanden. (...)

In dem 7 k m vor Rippoldsau liegendem KLV-Lager „vor Seebach“ sind rheinische Kinder untergebracht. Für diese konnte noch kein Unterricht eingerichtet werden, da die Lagerleitung eine schriftliche Erklärung der Eltern fordert, dass sie die Teilnahme der Kinder am kirchlichen Unterricht wünschen. Es ist eine namentliche Meldung seitens der Heimatkirche notwendig. (...)

Die Zahl der evakuierten rheinischen Kinder in Baden ist überaus gering, da der Gau Baden für das Rheinland kein Aufnahmegebiet ist. Wo außerhalb eines KLV-Lagers sich etwa rheinische Kinder aufhalten, werden sie entweder durch die Arbeit des Ortsgeistlichen oder durch Dortmunder Schwestern erfasst, die über das Land Baden verteilt eingesetzt sind, um der überaus großen Zahl der evakuierten Dortmunder Kinder Religionsunterricht zu erteilen. Es hat sich gezeigt, dass die Unterbringung in KLV-Lagern für die religiöse Betreuung stets sehr misslich ist. In den wenigsten Fällen ist die Lagerleitung willens, den Kindern zum Religionsunterricht freizugeben.“

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