Anordnung zur Schonung der Kleidung
Im Rundschreiben 11/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es mit Datum vom 1. August 1944:
„Einige Führungskräfte der KLV-Lager widmen der Pflege und Sauberhaltung sowohl der diensteigenen wie auch der Kleidung der Jugendlichen zu wenig Aufmerksamkeit, obgleich in den ‚Anweisungen für die Jungen- und Mädellager‘ klare Richtlinien gegeben worden sind.
Die Lagerleiter und Lagermannschaftsführer (in Mädellagern entsprechend) tragen daher durch wöchentlich angesetzte Kleider- und Schuhappelle und vorher eingesetzte Putz- und Flickstunden für die Reinigung und Sauberhaltung der Kleidung Sorge.
Der Verschleiß der im 5. Kriegsjahr außerordentlich wertvollen Spinnstoffwaren ist durch ständige Pflege auf ein Mindestmaß zu beschränken.“