Religiöse Betreuung in der KLV
Aus dem Sudetenland und dem „Protektorat“ geht dem Rheinischen Provinzialausschuss für Innere Mission am 3. Juli 1944 folgender Bericht zu:
„Auf Grund von Besprechungen mit Kirchenpräsident Dr. Wehrenfennig - Gablonz, am 28. Juni 1944, mit dem Dezernenten der Schulabteilung der Reichsstatthalterei Sudetenland Abt. I c, Oberschulrat Dr. Peschel, Reichenberg, und dem KLV-Schulinspekteur Sudetenland, Studienrat Manns, Reichenberg, am 29. Juni 1944.
Sudetengau: Drei Arten von landverschickten Kindern sind vorhanden:
a) Streukinder im Schulverband
b) Geschlossene Schulen in Einzel- oder Sammelquartieren
c) KLV-Lager.
zu a). Die Streukinder sind z.T. mit ihren Müttern und Geschwistern, z.T. aber auch einzeln privat untergebracht. Es handelt sich um Umquartierung auf Grund von Verwandten- oder Bekanntenbeziehung im Aufnahmegebiet. Diese Art der Umquartierung nimmt allgemein einen immer breiteren Raum ein. Die kirchliche Erfassung und Versorgung ist indessen im Diasporagebiet wegen der Vereinzelung und Verstreuung schwierig. Die landsmannschaftliche Herkunft dieser Art von Umquartierung erstreckt sich über alle luftgefährdeten Gebiete. Ein Überblick über den Umfang der Evakuierten zu a) fehlt. Erhebungen in dem weitläufigen Pfarrbezirk Gablonz ergaben letzthin - um ein Einzelbeispiel zu nennen - rund 2000 umquartierte Erwachsenen und Kinder zu a).
zu b) und c). Da b) und c) sich nur insoweit organisatorisch voneinander unterscheiden, als es für den kirchlichen Dienst ohne Belang ist, werde beide hier zusammengefasst. Das Sudetenland ist nicht Aufnahmegau für ein bestimmtes Entsendegebiet. Soweit ich bisher feststellen konnte, sind Schulen aus Berlin und Umgebung, Westfalen-Süd, Köln und Nürnberg in den Sudetengau landverschickt. Man rechnet insgesamt mit etwa 150 vollständigen Schulen (nicht nur Schulklassen); davon sind etwas über 20 Schulen höhere Lehranstalten. Die Schulen sind klassenweise in verschiedenen Häusern und Lagern jeweils an einem Ort oder in nahegelegenen Orten untergebracht. Die Zahl der landverschickten Kinder zu b) und c) war noch nicht festzustellen, muss aber bei dem Umfang der oben angegebenen Schulverlegungen erheblich sein.
Wie überall, so zeigt sich auch im Sudetenland ein ständiger starker Wechsel unter den Umquartierten aller drei Gruppen. Bei den geschlossenen Schulen und KLV-Lagern wird allerdings mehr und mehr durch verschärfte Maßnahmen weitgehende Beständigkeit angestrebt.
Konfessionsunterricht und kirchl. Unterweisung.
1.) Der Konfessionsunterricht ist im Sudetengau planmäßiges Lehrfach (selbstverständlich mit Freiwilligkeitsprinzip). Nach folgenden Abstufungen wird verfahren:
Für Schulklassen mit 40 oder mehr Kindern einer Konfession ist Konfessionsunterricht abteilungsweise mit je 2 Wochenstunden einzurichten. Bei Minderheiten einer Konfession kann Konfessionsunterricht eingerichtet werden:
für weniger als 5 Kinder keiner
für 5 - 9 Kinder 1 Stunde im Monat
für 10 - 14 Kinder 2 Stunden im Monat
für 15 - 19 Kinder 3 Stunden im Monat
für 20 und mehr Kinder abteilungsweise 2 Stunden wöchentlich.
Für den Konfessionsunterricht sind Randstunden vorzusehen. Wo einheimische Lehrer Religions-Fakultas haben und willig sind, sollen sie den Konfessionsunterricht erteilen. Fehlen entsprechende Lehrkräfte, so sind die Ortsgeistlichen heranzuziehen. Laienkräfte sind zur Erteilung von Konfessionsunterricht nicht zugelassen. (Für einige sudetendeutsche Pfarrämter, deren Männer zum Heeresdienst einberufen sind, ist eine Ausnahmegenehmigung erwirkt worden, die aber ohne Nachahmung bleiben soll). Erteilter Konfessionsunterricht wird von staatlicher Stelle stundenweise bezahlt.
2.) Auf Grund der persönlichen Vorstellungen bei der Schulabteilung der Reichsstatthalterei Sudetenland ist heute ein grundsätzlicher Antrag auf Unterrichtserlaubnis für kirchliche Einsatzkräfte aus dem Altreich und auf Überlassung von Schulräumen auch für Kinder aus KLV-Lagern gestellt worden. Die entsprechenden Vorgänge im Reichsgau Niederdonau sollen dabei als Vorbild dienen und sind deshalb bei dem schriftlichen Antrag darzustellen und zu belegen. Die Stattgabe des Antrages ist nach Art der für den Reichsgau Niederdonau getroffenen Vereinbarungen zu erwarten. Der KLV-Schulinspekteur für Sudetenland will nach grundsätzlicher Entscheidung durch die Reichsstatthalterei die KLV-Lagerleitungen noch einmal entsprechend anweisen und die erforderlichen Unterlagen über die landverschickten Kinder uns zur Verfügung stellen.
3.) Für die religiöse Versorgung der in den Sudetengau landverschickten Kinder sind im übrigen die allgemeinen Bestimmungen nach dem Erlass des Reichserziehungsministers vom 25.8.43 (Nr. 14 Konf. 2 - 43) unter Zustimmung des Leiters der Parteikanzlei Reichsleiter Bormann vom gleichen Tage (Rundschr. Nr. 118/43) und nach dem Erlass des Beauftragten des Führers für die Inspektion der H.J. und Reichsleiters für die Jugenderziehung der NSDAP. 3/31 v. 24.2.41 maßgebend.
Protektorat
(Die nachfolgenden Angaben stützen sich auf Mitteilungen von Oberkirchenrat und Pfarrer Piesch aus Prag, der von der Reichsjugendführung für den Bereich des Protektorats den Auftrag hat, im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die kirchliche Versorgung der landverschickten Kinder zu regeln).
1) Im Protektorat handelt es sich ausschließlich um geschlossene Schulen und KLV-Lager, die in Sammelquartieren untergebracht sind. Eine Übersicht über den Umfang liegt bisher nicht vor. Wir haben lediglich einige Listen von kirchlichen Stellen beispielsweise zweier Entsendegebiete. Nach der einen werden 20 KLV-Lager mit westfälischen Kindern und nach der anderen 20 KLV-Lager mit Kindern aus Hamburg und Umgebung im Protektorat gemeldet. Nach einer Bekanntgabe aus Kremsier (Mähren - gehört zur Pfarrei Olmütz in Mähren) sollen sich dort allein 2500 landverschickte Kinder befinden. (Also 2500 landverschickte Kinder an einem Ort!) In benachbarten Orten - ebenfalls zur Pfarrei Olmütz gehörig - seien weitere KLV-Lager mit ähnlich vielen umquartierten Kindern. Diese Angaben deuten an, dass der Umfang der aus dem Altreich in das Protektorat landverschickten Kinder erheblich sein und dass man zumindest mit mehreren Tausend Kindern in KLV-Lagern - Protektorat rechnen muss. Als Entsendegebiet kommen die verschiedensten luftgefährdeten Gegenden des Altreiches infrage (wahrscheinlich u.a. Berlin, Hannover, Kiel, Westfalen, Rheinland, Bayern).
2) Von Seiten der zuständigen HJ.- und KLV-Dienststellen scheint die kirchliche Versorgung gewährleistet zu sein. Die Raumfrage ist noch nicht gelöst und bedarf der Klärung. Die Erlangung eines Durchlassscheines bezw. der Aufenthaltsgenehmigung für das Protektorat geht über die Gestapo des Entsendegebietes, ist bisher noch recht schwierig und bedarf einer grundsätzlichen Klärung.
Weitere kriegsbedingte kirchliche Aufgaben.
Sudetengau: Im Regierungsbezirk Eger befinden sich Ausweichkrankenhäuser mit einer Belegung von 4000 bis 5000 Personen (nach bisheriger Meldung aus Berlin und Bochum).
Protektorat: Hier sind viele Umsiedlerlager mit schätzungsweise 4000 bis 5000 evangel. Volksdeutschen aus der Dobrudscha eingerichtet.
Dienst der sudetendeutschen Kirche.
Die Möglichkeiten der sudetendeutschen Kirche, sich den zusätzlichen Aufgaben (Umquartierte, KLV-Lager, Ausweichkrankenhäuser, Umsiedler) anzunehmen, sind gering, zumal die vorhandenen Kräfte nicht die notwendigsten eigenen Aufgaben erfüllen können.
Im Sudetenland und Protektorat gibt es bei ca. 170000 Evangelischen (ohne Umquartierte und Umsiedler) planmäßig 70 Pfarrgemeinden, 29 Zweiggemeinden und 121 Predigtstellen. Dafür waren im Frieden zur Verfügung 68 Pfarrer, 3 Pfarrvikare und 5 Hilfsgeistliche. Hiervon standen am 1. März 1944 im Wehrdienst: 19 Pfarrer, 3 Pfarrvikare, 4 Hilfsgeistliche und dazu noch 4 Katecheten, also 30 Kräfte. (3 Pfarrer und 1 Kandidat sind bisher gefallen).
Auf das Protektorat entfallen 12 Pfarrstellen, von denen gegenwärtig nur 4 besetzt sind (!) - (Dabei sind 2 von diesen 4 Pfarrern kränklich und nur z.T. arbeitsfähig). Im Protektorat sind augenblicklich besetzt je eine Pfarrstelle in Prag, Mähr. Ostrau, Olmütz und Budweis.)
Unter den dargestellten Umständen ergibt sich zwangsmäßig, dass die sudetendeutschen Pfarrer bei allem guten Willen den Umquartierten im Sudetengau und erst recht im Protektorat in nur geringem Umfang nachgehen können. Meist werden nur solche Umquartierte kirchlich versorgt, die sich selbst melden und Anschluss an die nächstgelegene Gemeinde von sich aus suchen. Tausende und Abertausende evangelischer umquartierter Kinder und z.T. auch Erwachsener sind kirchlich aber durchaus unversorgt.“