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Ereignisse
1944
Juni

Dienstbesprechung des Deutschen Gemeindetages

Über eine Dienstbesprechung des Deutschen Gemeindetages am 30. Juni 1944 in Passau liegt folgender Bericht vor:

„In Passau waren die Schulsachbearbeiter, meistens die Stadtschulräte (Beigeordnete), von rund 20 deutschen Gemeinden versammelt. Vertreten waren u.a. Berlin, Wien, Köln, München, Essen, Dortmund, Kassel, Frankfurt a.M., Hannover, Danzig, Litzmannstadt, Leipzig, Dresden, Halle, Bonn, Bunzlau.

Am 29. Juni abends bestand schon Gelegenheit zur Zusammenkunft im engeren Kreis. Die Tagung schloss am 30. Juni abends mit einem gemeinsamen Abendessen. (...)

2.) Lage bei der Umquartierung.

Bei der Umquartierung wird außerordentlich verschieden verfahren.

a) Zwei Städte, nämlich Köln und Leipzig, haben von einer Schulschließung abgesehen.

Leipzig läßt sämtliche Schulen voll weiterlaufen. Hat aber andererseits durch Werbung erreicht, dass 75 % der Oberschüler und 50 % der Volksschüler Leipzig verlassen haben und im Gau Sachsen selbst umquartiert wurden; im Wesentlichen natürlich im Wege der Verwandtenverschickung und durch Selbsthilfe der Eltern. Auf Zwang wird in Leipzig verzichtet.

Köln hatte bis Anfang 1944 überhaupt keine Schule geschlossen, sondern vollen Unterricht durchgeführt. Immerhin hat die Hälfte der Schüler meist im Wege der Verwandtenverschickung oder in Begleitung der Eltern Köln verlassen. Die KLV. spielt kaum eine Rolle. Eine geschlossene Schulverlegung ist nicht vorgenommen.

Erst Anfang 1944 sind einige Schulen, in denen besonders ungünstige Luftschutzräume waren, mit rund 10 000 Kindern geschlossen worden. Rund 25 000 bis 35 000 Kinder erhalten noch Unterricht.

b) Eine andere Gruppe Städte hat im Allgemeinen die Schulen geschlossen.

Berlin hat grundsätzlich geschlossene Schulverlegung durchgeführt. Von den 420 000 Schülern befinden sich jedoch in der Stadt noch rund 100 000 ohne Unterricht. Mit den verlegten höheren Schulen sind jedoch nur etwa 20 %, mit den Volksschulen etwa 10 bis 15 % mitgegangen. 70 bis 75 % der höheren Schüler, 50 % der Volksschüler sind im Wege der Selbsthilfe der Eltern, durch Verwandtenverschickung usw. auswärts beschult. Es besteht eine ständige Neigung, nach Berlin zurückzuströmen, sobald die Verhältnisse dort ruhiger werden. Die Zahlen wechseln ständig. Keine Randschulen im Betrieb.(?)

Hannover hat die Schulen geschlossen. Von rund 42 000 Kindern der Stadt befinden sich noch rund 10 000 Kinder ohne Unterricht in der Stadt. In Lagern bei der geschlossenen Schulverlegung ebenso wie in Berlin zahlreiche organisatorische Mängel, die abschreckend wirkten. Rund 35 000 Kinder, der weitaus überwiegende Teil, sind im Wege der Selbsthilfe der Eltern anderweit untergebracht. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich in Hannover aus dem Grundsatz, dass aus sozialen Gründen den Volksschulen die besten Quartiere zugewiesen werden, den Oberschulen stehen daher Hotels und sonstige geeignete große Objekte zur Unterbringung von Oberschulsystemen nicht zur Verfügung.

Kassel hat die Schulen geschlossen. Im Wege der Eigenhilfe sind 42 % der Schüler verlegt worden. Rund 13 % befinden sich in KLV.-Lagern, unbeschult in Kassel sind heute noch rund 25 %, rund 20 % der Schüler sind nicht zu ermitteln.

Frankfurt a.M. hat von rund 48 000 Schülern rund 28 000 durch Verwandtenhilfe untergebracht. Rund 7000 Schüler sind mit verlegten Schulen oder durch die KLV. herausgebracht worden. 12 000 Schüler befinden sich noch in Frankfurt, von denen rund 2000 in Randschulen noch beschult werden.

Dortmund hat seit Juli 1943 radikal jede Schule geschlossen einschließl. der Fachschulen, nur die Berufsschulen laufen noch. Es ist erheblicher Zwang für die Evakuierung angewandt worden. Mit Entzug der Lebensmittelkarten wurde gedroht. Schüler, die das 8. Volksschuljahr nicht ableisten, werden durch die Arbeitsämter nicht in gelernte Berufe vermittelt. Von rund 70 000 Kindern sind nur 3000, im wesentlichen Kranke und solche, die aus sonstigen Gründen nicht verschickungsfähig sind, zurückgeblieben, ferner etwa 3500 eines zurückgestellten Schulanfängerjahrganges. Etwa 1/3 der Schüler befindet sich in geschlossenen Lagern, 1/3 in offenen Lagern, sämtlich mit geschlossenen Schulkörpern verlegt. Nur 1/3 der Schüler ist außerhalb des Schulverbandes durch Eigenhilfe der Eltern umquartiert. Auswirkung von gewisser politischer Unzufriedenheit der Eltern.

Die übrigen Gemeinden haben ihre Zahlen nicht vorgetragen.

Die meisten Gemeinden, z.B. Berlin, Dortmund, Kassel, führen eine Beschulung der kranken Kinder und aus sonstigen berechtigten Gründen, z.B. Pflege der Eltern, Hilfe im Hause usw., nicht verschickungsfähigen Kinder nicht durch. Allerdings schwankt Kassel, ob es nicht diese Beschulung jetzt wieder einführen soll.

Allgemein wurde aus Erfahrung betont, dass der geringste Teil der Kinder im Wege des KLV. oder der geschlossenen Schulverlegung mitzubekommen sei, da die Eltern im allgemeinen Selbsthilfe und Verwandtenhilfe vorziehen.

Klagen über Schwierigkeiten und Reibungen in der Zusammenarbeit der zahlreichen, an der Umquartierung beteiligten Dienststellen wurden immer wieder vorgebracht. Hamburg wurde allgemein beneidet darum, dass hier weder Reibungen zwischen Staat und Gemeinde, die in zahlreichen Städten - u.a. in Berlin - eine sehr große Rolle spielen, noch Reibungen zwischen Schulverwaltung und Parteidienststellen bestehen.

Von den dargelegten Schwierigkeiten sei als charakteristisch folgendes angeführt:

In Hannover wurde durch die HJ.-Dienststellen im eigenen Gau dem Stadtschulrat und dann auch dem Regierungspräsidenten die Besichtigung der KLV.-Lager und die Erteilung von Auskünften über die Verhältnisse im Lager verweigert, da Besichtigungs- und Auskunftsrecht nur den vorgesetzten HJ.-Dienststellen in Berlin zustünden. Eine Beschwerde des Regierungspräsidenten führte dann jedoch zur Ablösung des betreffenden HJ.-Führers.

Ich wurde von mehreren Seiten erstaunt gefragt, wie es überhaupt möglich sei, dass ich im Gau Bayreuth KLV.-Lager besichtigt hätte. Frankfurt a.M. ist in seinem Aufnahmegau derartige Besichtigung zuständigkeitshalber strikte verweigert worden.

Nach einem Berliner Bericht ist den Lehrkräften im Protektorat von den dortigen Dienststellen verboten worden, die Heimatbehörde im Entsendegau über Vorgänge im Lager, Bewegungen bei Lehrern und Schülern zu berichten. Die unklare Zuständigkeitsabgrenzung zwischen gemeindlicher und staatlicher Schulaufsicht führt dazu, dass in einzelnen Aufnahmegauen die dortigen Schulverwaltungsdienststellen es ablehnen, sich mit der Gemeinde auseinanderzusetzen, da die staatlichen Stellen zuständig seien.

Die Bildung von Oberschulklassen und Oberbauklassen ist Frankfurt a.M. in seinem Aufnahmegau unmöglich geworden, da die KLV.-Dienststellen des Aufnahmegaues die erforderliche Umorganisation zur Zusammenfassung von Oberbau- und Oberschülerinnen der neuen Jahrgänge verweigerten. Es musste zu gemeinsamem Unterricht von Ober- und Oberbauschülerinnen gegriffen werden.

Proteste von Berlin, das seine geschlossenen Schulkörper ins Protektorat verlegt hat, gegen die Bildung der dort eingeführten Sammelschulen, die mehrere Schulkörper vereinigen, waren wirkungslos.

Die Aufnahme von Hilfsschülern wurde in den Aufnahmegauen von Essen verweigert.

Auch die Bildung von Beauftragten zur Verbindung zwischen Entsende- und Aufnahmegau und zur Betreuung der abgeordneten Lehrkräfte ist in vielen Gauen auf Widerstand gestoßen. Nach unserem System der Verbindungsmänner arbeiten offenbar nur Essen und Dortmund erfolgreich.

Allgemein wurde die Klage vorgebracht, dass jede Übersicht über den Schülernachwuchs und damit jede Möglichkeit zur Planung eines künftigen Wiederaufbaus infolge der Umquartierung verloren sei. Der Nachwuchs für höhere Schulen und Mittelschulen nach Durchführung von Verlegung oder Umquartierung ist überall zahlenmäßig zu gering und unbefriedigend.

Hinsichtlich der Unterbindung des Privatunterrichts bestehen in den preußischen Gebieten wesentlich günstigere Möglichkeiten als in Hamburg. Preußen kennt schon seit je den Unterrichtserlaubnisschein für alle Privatlehrer; diese werden auch seit je durch die Schulverwaltung beaufsichtigt, so dass ein eingespielter Apparat zur Überwachung des Privatunterrichts und zur Unterbindung von Missbräuchen vorhanden ist.“

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