Bericht zur religiösen Betreuung von Kindern
Im Juni 1944 unterrichtet der Generalsuperintendent der Rheinprovinz die Eltern über die religiöse Betreuung ihrer Kinder. In seinem Schreiben „An die Eltern unserer umquartierten evangelischen Kinder aus dem Rheinland“ heißt es:
„In der zweiten Hälfte des Februars konnte ich im Württemberg unsere evakuierten rheinischen Glaubensgenossen besuchen. Ein Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats in Stuttgart hatte mir einen sorgsam vorbereiteten Plan ausgearbeitet, der mich in möglichst kurzer Zeit zu möglichst vielen brachte. Bei diesem Besuch stellte ich mit herzlichem Dank fest, wie aller Orten mit grossem Nachdruck darauf hingearbeitet wird, dass die schulpflichtigen Kinder regelmässig Religionsunterricht und kirchlichen Unterricht erhalten. Bis in entlegene Diasporadörfer hinein war das Bemühen deutlich. Ich freute mich zu hören, dass nicht nur die verhältnismässig wenigen Eltern, die mit ihren Kindern an dem gleichen Aufnahmeort weilen, sondern auch die Eltern, die daheim geblieben sind oder an einem anderen Ort ihre Bleibe gefunden haben, durchweg darauf hielten, dass ihre Kinder von den ihnen gebotenen Möglichkeiten, Religionsunterricht und kirchlichen Unterricht zu empfangen, auch wirklich Gebrauch machten.
Ich schreibe heute an Euch, die ich sehen und sprechen konnte in Württemberg, aber auch an Euch, Ihr lieben Eltern, die Ihr Eure Kinder in anderen Bereichen unseres weiten Vaterlandes untergebracht habt: sei es in Bayern, in der Ostmark, im sudetendeutschen Gebiet, in Thüringen, in Baden oder wo immer sonst. Lasst Euch von mir sagen, dass die Kirche sich unablässig um die religiöse Betreuung Eurer Kinder sorgt. Seid aber auch selbst darauf bedacht, dass Eure Kinder, wo sie auch untergebracht sind, religiöse Unterweisung erhalten: Religionsunterricht schon in den Jahren vor dem Beginn des kirchlichen Unterricht im 13. und 14. Lebensjahr. Der Religionsunterricht wird entweder in der Schule von Lehrern und Lehrerinnen gegeben (besonders dann, wenn ganze Schulen oder Schulklassen evakuiert sind) oder er wird von Pfarrern oder anderen, seitens der Kirche bevollmächtigten Kräften erteilt. Es darf nicht in das Belieben Eurer Kinder gestellt werden, ob sie zum Religionsunterricht oder zum kirchlichen Unterricht gehen. Ihr habt darauf zu sehen, dass sie zu dem gewiesen werden, der ihr Schöpfer und Erhalter und der ihr Vater im Himmel ist, und dass sie zu dem geführt werden, der auch ihr Heiland sein will. Gerade in einer Zeit, in der, wie die Heere auf den Schlachtfeldern, so auch die Geister auf der Walstatt miteinander ringen, und in der den Kindern die Entscheidung für und wider Gottes Wort, für oder wider Christus so viel schwerer gemacht ist als uns in unserer Jugend müssen wir selbst ihnen helfen, innerlich zur Klarheit zu kommen. Darum wollen wir sie anhalten, dahin zu gehen, wo ihnen durch die Einführung in Gottes Wort und durch den Ruf zu Christus zur Klarheit verholfen werden soll.“