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Ereignisse
1944
Juni

Bereitstellung passender Unterbringungsmöglichkeiten

Im Rundschreiben KLV 19/44 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:

„Die Teilnahme an Schulverlegungen im Rahmen der Kinderlandverschickung (KLV) darf bekanntlich nicht erzwungen werden. Die Bereitwilligkeit der Eltern, ihre Kinder umquartieren zu lassen, und das Vertrauen zur Kinderlandverschickung sollen vielmehr durch positive Maßnahmen gefördert werden. Der Frage der Unterbringung der umquartierten Kinder kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Eine große Zahl von Lagern der KLV gewährleistet noch nicht eine einwandfreie körperliche und geistige Erziehung der umquartierten Kinder. Insbesondere müssen noch zahlreiche Lager, die zunächst wegen der gebotenen Eile der Umquartierung behelfsmäßig belegt wurden, besser untergebracht werden. Ferner werden laufend weitere Lager für die bisher noch in den besonders luftgefährdeten Städten verbliebenen Kinder benötigt.

Ich bitte daher die Gauleiter, der Unterbringung der im Rahmen der KLV umquartierten Kinder besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und der KLV geeignete Quartiere zur Verfügung zu stellen. Zur Errichtung von KLV-Lagern eignen sich vor allem Beherbergungsbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen, Schlösser und sonstige großräumige Privathäuser.

gez.: M. Bormann“

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