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Ereignisse
1944
Juni

Konferenz der westdeutschen Bischöfe in Fulda

In einer Konferenz legen die westdeutschen Bischöfe am 5. Juni 1944 in Fulda fest:

„2. Religiöse Betreuung der Schuljugend

a) Seelsorge in den KLV-Lagern

Da die Klagen über mangelhafte religiöse Betreuung der Kinder in den KLV-Lagern (Fehlen eines geregelten Religionsunterrichtes, Schwierigkeit im Besuch des Gottesdienstes) immer wieder laut werden, wenngleich die Verhältnisse nicht überall gleich sind, soll zunächst durch eine sofortige Umfrage bei den Ordinarien festgestellt werden, was in den einzelnen Ländern bzw. Gauen des Reiches und in den außerdeutschen Gebieten (z.B. Anlage 2) an religiöser Betreuung der Kinder in den KLV-Lagern zugelassen ist und tatsächlich geschieht, insbesondere ob die Kinder den Gottesdienst besuchen dürfen, ob der Besuch des Gottesdienstes und der Empfang der hl. Sakramente erleichtert oder erschwert wird, ferner ob die Schüler der evakuierten Schulen Religionsunterricht erhalten, sei es im Lager oder außerhalb des Lagers.

Aufgrund der erlassenen Bestimmungen der Behörden des Reiches und der Länder bzw. der Organisationen der KLV-Lager und der tatsächlichen Feststellungen soll alsdann eine Eingabe an das Reichserziehungsministerium und an die Zentralleitung der KLV-Lager vorbereitet werden.“

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