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Ereignisse
1944
Mai

Eltern bleiben ablehnend

In Köln finden mehrere Besprechungen zu den geplanten Schulverlegung und zur mangelnden Teilnahmebereitschaft der Eltern statt. Dabei wird am 25. Mai 1944 u.a. erörtert, die Eltern unter Druck zu setzen, um die Durchführung der Verlegungsaktion zu ermöglichen:

„Da die Meldungen der Eltern für die Teilnahme ihrer Kinder (...) bisher nicht das im Interesse der Kinder als der Zukunft der Nation zu fordernde Ergebnis hatten, sind durch die NSDAP Maßnahmen in Vorbereitung, die die gebotene Beteiligung aller Schulkinder sicherstellen soll[en]. Den Schülereltern soll u.a. demnächst nur noch mitgeteilt werden, dass die Schule verlgt wird und dass zur Besprechung von Zweifelsfragen der Schulleiter zu besonders festgesetzten Terminen zu sprechen ist. In diesen Terminen sind auch die Ortsgruppenleiter anwesend, die dann auf die Eltern entsprechend einwirken.“

An einer weiteren Zusammenkunft nehmen am 26. Mai die Leiter der Schulen teil, die verlegt werden sollen. Der für das Schulwesen verantwortliche Beigeordnete Niemeyer klagt:

„Die Bereitwilligkeit der Schülereltern, ihre Kinder in die verlegten Schulen zu schicken, war nach den Meldungen der Schulleitungen außerordentlich gering. Sie betrug bei den Kindern des 1.-3. Schuljahres bei Jungen 23,3%, bei Mädchen 21,2% der Schüleristzahlen, bei den Kindern des 4.-7. Schuljahres 12,8% bei den Jungen und 7,5% bei den Mädchen.

Dieses klägliche Ergebnis musste ich den Schulleitern als für die Schulen außerordentlich beschämend vorhalten. Ich wies darauf hin, dass die Meldungen vieler Schulen sogar noch unter dem Durchschnitt lagen und dass das Ergebnis so nicht hingenommen werden kann. Es zeigt, dass Lehrer und Schülereltern sich des Ernstes der Lage nicht bewusst sind und einen verbrecherischen Optimismus und Leichtsinn an den Tag legen, der sie u.U. schuldig werden lässt am Tode der ihnen anvertrauten Kinder. Den Schulleitern wurde weiter gesagt, dass in Köln mit weiteren schweren Angriffen zu jeder Tages-und Nachtzeit gerechnet werden muss (...) Die Schulleiter wurden von mir wiederholt aufgefordert, mit ihrem Herzen im Verein mit den Lehrkräften die noch fehlenden Schülereltern für die Schulverlegung zu gewinnen. Die Schülereltern können nicht eindringlich genug gewarnt werden, ihre Kinder in Köln zu belassen.“

Die Schulleiter werden darauf hingewiesen, dass eine Vernachlässigung der Werbung zu Disziplinarstrafmaßnahmen führen kann.

Bis zum 31. Mai 1944 müssen die Anmeldungen (getrennt nach Geschlecht und eingeteilt in 1.-3. und 3.-7. Schuljahr) vorliegen. Die Kinder des 1.-3. Schuljahres werden in die Landkreise des Gaues Köln-Aachen verschickt. Kinder, die nicht an der Verschickung teilnehmen, werden weder beschult noch versetzt und erhalten keine Zeugnisse. Nicht verschickungsfähige Kinder werden in „Krankensammelklassen“ unterrichtet.

Die KLV-Dienststelle der HJ erhält eine Liste der „Lagerlehrer“. NSV und KLV erhalten Listen der zu verschickenden Kinder.

Die noch ausstehenden Schulverlegungen sollen nach einem neuen „Verfahren“ organisiert werden, bei dem die Schule „sämtliche Überweisungen“ vornimmt.

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