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Ereignisse
1944
Mai

Planungen zu Schulverlegungen

Bei der Gauamtsleitung der NSV findet am 17. Mai 1944 unter Vorsitz von Gauamtsleiter Müllenmeister eine Besprechung über die geplanten Schulverlegungen statt. Müllenmeister gibt dabei bekannt, dass 35 Kölner Schulen mit 10 829 Volksschulkindern für die Dauer des Krieges geschlossen und verlegt werden sollen.

Die Kinder der Schuljahre 1 bis 3 sollen in Orten der Landkreise des Gaues Köln-Aachen in Familienpflegestellen untergebracht werden, die der Schuljahre 4 bis 7 in KLV-Lagern der Gaue Sachsen und Danzig. Eine Verschickung nach Pommern und in den Gau Westmark wird erwogen, soll aber offiziell noch nicht angesprochen werden.

Um den Verlegungsplan durchzusetzen, soll auf die Eltern kein Zwang, wohl aber Druck ausgeübt werden: „Von einer Mitteilung, dass es sich um eine freiwillige Angelegenheit handelt, muss unter allen Umständen abgesehen werden.“

Die NSV hat einen Verlegungsplan für zwölf Schulen erstellt, der auf Anordnung des Regierungspräsidenten sofort umgesetzt werden soll, indem die Schulleiter den Kindern Anmeldeformulare mit nach Hause geben, anhand derer die Kinder listenmäßig nach Alter und Geschlecht erfaßt werden. Die Listen werden von den Schulleitern an die NSV weitergegeben. Abreisebescheinigungen werden von städtischen Fürsorgerinnen in den Schulen ausgestellt.

Der Verlegungsplan umfasst zunächst die Schulen:

Annastraße, Volksschule I u. II
Hans-Schemm-Straße, Jungen und Mädchen
Nußbaumerstraße
Leyendeckerstraße
Vorgebirgsstraße 1 u. 2
Barbarastraße
Zwirnerstraße
Lochnerstraße
Genterstraße
Abschlussklasse Pfälzerstraße
Severinswall
Mainzerstraße.    

Unklar ist noch, wie die Verschickung der Schulneulinge und der für die Hauptschule und die Oberschule angemeldeten Kinder organisiert werden soll.

Erwogen wird, diese Kinder „lagerweise unterzubringen“. „Anfällige“, also kränkliche Kinder sollen in Sammelklassen unterrichtet werden. Die „Kontrolle“ über den Verbleib der Kinder soll gewährleistet bleiben.

Der Kölner Schulverlegungsplan vom 17. Mai 1944 sieht vor, dass 2.765 Jungen und Mädchen von 6 bis 10 Jahren in Pflegefamilien innerhalb des Gaugebiets untergebracht werden sollen (1.455 Jungen, 1.310 Mädchen). 2.115 weitere Kinder sollen in KLV-Lager verschickt werden (1.040 Jungen, 1.075 Mädchen). Insgesamt erfasst der Verlegungsplan somit 4.850 Kinder.

Am nächsten Tag, den 18. Mai, findet dann eine Besprechung mit den Schulleitern und Stadtschulräten über die geplanten Schulverlegungen statt. Den Schulleitern wird die geschlossene Verlegung der als vordringlich eingestuften Schulen mitgeteilt. Änderungen der räumlichen Zuweisungen für die einzelnen Schulen sind nicht möglich. Die Unterbringung der Lehrer innerhalb des Gaues Köln-Aachen ist noch nicht geregelt. Das Gepäck der Kinder soll „wenn nötig und eben möglich“ von der NSV zur Bahn transportiert werden. Der Gesundheitsdezernent organisiert die Untersuchung von Kindern, deren Verschickungstauglichkeit zweifelhaft ist. Schulneulinge können auf elterlichen Wunsch hin mitverschickt werden, Kinder, die für Haupt-oder Mittelschulen angemeldet wurden, werden gesammelt mitverschickt und sollen im September den jeweiligen Schulen „zugeführt“ werden.

Die Schulleiter erhalten den Vordruck „Aufforderung der Eltern“ und werden gebeten, die Listen mit den zu verschickenden Kindern schnellstmöglich zu erstellen und umgehend an die NSV weiterzuleiten.

„Für die verlegten Schulen müssen Betreuungsstellen eingerichtet werden, die über alle Fragen, die die geschlossene Schule betreffen, Auskunft geben.“

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