Elternbesuche im Lager
Mit Schreiben vom 19. April 1944 gibt der Regensburger Regierungspräsidenten folge Anordnung an die örtlichen Schulräte weiter:
„Betreff: Elternbesuch im Lager.
Die Elternbesuche von Regensburger Eltern nehmen dermaßen überhand, dass der lagermäßige Betrieb dadurch gestört wird. Es wird daher angeordnet, dass der letzte Sonntag des Monats jeweils Elternbesuchstag ist. Ausnahmen dürfen nur unter ganz zwingenden Umständen zugelassen werden. Die Lagerleiter veranlassen einen diesbezüglichen Elternbrief nach Haus.“