Rundschreiben zu Kirchenbesuch
Mit Schreiben vom 19. April 1944 gibt der Regensburger Regierungspräsidenten folge Anordnung an die örtlichen Schulräte weiter:
„Betreff: Kirchenbesuch:
Verschiedene Beobachtungen in der letzten Zeit zwingen mich, die Frage, die für jeden Erzieher an und für sich klar sein müsste, erneut aufzurollen. Ich stelle fest
1.) Es kann jeder und jede nach seiner bezw. ihrer Fasson selig werden.
2.) Ein geschlossener Kirchgang des ganzen Lagers ist verboten.
3. Wenn die Jugendlichen freiwillig den Gottesdienst besuchen, sind von uns keinerlei Bedenken dagegen zu erheben.
4.) Dagegen ist es strengstens untersagt, dass, wie es in letzter Zeit vorgekommen ist, Lehrkräfte unter leisem Druck sämtliche Kinder jeden Sonntag mit in die Kirche nehmen.“