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Ereignisse
1944
April

Dienstreise nach Königsberg

Am 25. April 1944 erstattet Regierungs- und Schulrat Lachmann vom Reichserziehungsministerium folgenden „Bericht über meine Dienstreise vom 17. - 21. April 1944 nach Königsberg und Allenstein (Ostpr.)“:

„Am 18. April ab vormittags 9 Uhr fand eine Besprechung schwebender KLV-Angelegenheiten zwischen Regierungsdirektor Fitte, Oberregierungs- und -Schulrat Konopka, Oberregierungsrat Dr. Klamroth und dem Unterzeichneten statt. Dabei stellte sich heraus, dass im Regierungsbezirk Königsberg nur ein geschlossenes KLV-Lager (Wormditt) vorhanden ist. Die übrigen umquartierten Kindern befinden sich in sogenannten „offenen Lagern". Von einem offenen Lager wird in Königsberg gesprochen, wenn mindestens 35 Kinder eines Entsendeortes in Familienpflegestellen untergebracht sind und für diese Kinder eine besondere Lehrkraft zur Verfügung steht. Bezeichnend für die Verhältnisse in Ostpreußen ist, dass die HJ im Bezirk Königsberg über insgesamt 7 Lager mit den erforderlichen Räumen verfügt, die sie aber bis auf das Lager in Wormditt bisher nicht belegen konnte. Bei dieser Sachlage ergibt sich von selbst, dass der Einfluss der HJ in der Schulverlegung im Bezirk Königsberg denkbar gering ist. Die Führung und Lenkung liegt durchaus in den Händen der staatlichen Schulaufsichtsorgane, die an einer Änderung dieses Zustandes kein Interesse haben. Der Gebietsbeauftragte KLV (Thies) und der bisherige KLV-Schulinspekteur (Lehrer Ideler) fungieren in Ostpreußen gleichsam als ausführende Organe der Schulverwaltung. Beide sind bis jetzt mit dieser Rolle einverstanden gewesen.

Die umquartierten Kinder stammen überwiegend aus Berlin und aus Hamburg bezw. Westfalen. Sie sind durchweg in guten Familienpflegestellen untergebracht. Beschult wurden sie meistens zusammen mit den Kindern der Aufnahmeorte. Allerdings bestehen auch einige Klassen und Schulen, die ausschließlich von Berlinern Kindern besucht werden. so z.B. in Braunsberg und in Freuenburg. Jedoch sind in ihnen Kinder aus den verschiedensten Berliner Schulen zusammengefasst wurden. Unterrichtet werden sie hinsichtlich der Fächer und Unterrichtsstunden nach den „Richtlinien". Die räumlichen Verhältnisse zwingen in den meisten Fällen zu einer Herabsetzung der Wochenstundenzahlen. Lehrkräfte sind an diesen Schulen in der Regel aber zu viel als zu wenig vorhanden. Daher war es wiederholt notwendig, auch gegen den Willen Berliner Lehrkräfte einen Ausgleich mit den einheimischen Schulen vorzunehmen.

Der Unterricht wird ausschließlich von den staatlichen Schulaufsichtsorganen in üblicher Weise überwacht. Die Regierungsvertreter baten dringend um Unterstützung ihrer Bemühungen, die Schulräte beweglicher zu machen. Entweder aus ihnen ein größeres Kontingent Betriebsstoff gewährt werden oder aber sind Mittel zur Verfügung zu stellen, die Wagen auf Propagandabetrieb umzustellen. Dafür   wäre weiter erforderlich, dass der Umbau dieser Wagen für dringlich erklärt wird. Abgesehen von den ostpreußischen Verhältnissen halte ich für notwendig, dass den Schulräten, die keinen Kraftwagen besitzen, im neuen Rechnungsjahr erhöhte Reisekosten gewährt werden, damit sie möglichst häufig in die KLV-Lager fahren können.

Die Vertreter der Regierung Königsberg gaben zu, dass der Schulbetrieb darunter gelitten habe und zum Teil auch noch leide, dass die Schulen sehr zersplittert verlegt worden seien. Sie sind zur Zeit aber gegen eine „Kinderwanderung", da sich inzwischen neue Klassengemeinschaften und gute Beziehungen zu den Pflegeeltern entwickelt hätten. An einer „Flurbereinigung" haben sie daher kein Interesse.

In der Frage der Beurlaubung von Lehrkräften und Schulkindern hält Königsberg strikt an den geltenden Bestimmungen fest. Besonders besprochen wurde der Runderlass vom 18.11.1943 - E I a (6) 51/43 -, betr. Beurlaubungen vom Schulunterricht für Zwecke der HJ, da in der Praxis durch die Dienststellen der HJ angeblich eine weitherzige Auslegung geübt wird. Für die KLV-Arbeit hat sich als zweckmäßig erwiesen, für alle Schulgattungen gemeinsam einen Vertreter der Schulaufsichtsbehörde als Verbindungsmann zur HJ in allen generellen Fragen zu bestimmen. Im Falle Ostpreußen ist Regierungsdirektor Fritte dieser Verbindungsmann, der sich vor seinen Verhandlungen mit den HJ-Dienststellen mit den Sachbearbeitern der übrigen Regierungen usw. in Verbindung setzt.

Ferner wurde die Versorgung der umquartierten Schulen mit Schreibheften, Tafeln, Kreiden, Gummis, Tinten, Zeichenblocks usw. besprochen. So wurde bei den Vertretern der HJ, die inzwischen gleichfalls zur Besprechung erschienen waren, angeregt, dass auch die 6-10-jährigen Schulkinder durch die HJ mit diesen Dingen versorgt und die Schulräte verständigt werden, dass durch die Dienststellen KLV die aufgeführten Schulgebrauchsgegenstände zu beziehen sind.

Weiter wurde von den Regierungsvertretern der bestehende Plan zur Kenntnis gegeben, die hauptschulfähigen Kinder, die nicht in eine bestehende Hauptschule des Bezirks aufgenommen werden können, in zwei besonderen Hauptschullagern zusammenzufassen. Dabei wurde erklärt, dass für die ostpreußischen Oberschulen ein Überangebot von Nachwuchs für die erste Klasse bestehe.

Abschließend ist festzustellen, dass die Fragen der KLV bei der Regierung in Königsberg energisch, wohldurchdacht und zielstrebig behandelt werden, und dass sich die staatlichen Stellen dabei in loyaler Weise der Mitwirkung der HJ-Dienststellen bedienen.

Der 19. April galt der Besichtigung in den Bezirk Königsberg verlegter Berliner Klassen und Schulen. Es wurden besucht: eine Knaben-Volksschule, eine Sprachheilschule und eine Hilfsschule in Braunsberg sowie eine gemischte Volksschule in Frauenburg. Charakteristisch war, das in den genannten Schulen nicht nur Kinder aus verschiedenen Berliner Schulen sondern auch ostpreußische Schulkinder zusammengefasst sind. Die umquartierten Kinder kamen nicht geschlossen, sondern zersplittert in die Aufnahmeorte und wurden meistens von einer Berliner Lehrkraft zu einem neuen Schul- oder Klassenkörper vereinigt. Diese Lehrkraft, die meistens aus eigener Initiative handelte, hat sich in der Regel durch den Schulrat auch das Amt des Schulleiters übertragen lassen. Die umquartierten Schulkinder sind privat untergebracht. Klagen wegen der Unterbringung bezw. der Behandlung durch Pflegeeltern sind rasch und erfolgreich durch die Lehrkräfte behoben worden. Zur Zeit liegen keine besonderen Schwierigkeiten vor.

Der Schulbetrieb wurde und wird durch erheblichen Kinderwechsel beeinträchtigt. Rückholungen, insbesondere Berliner Kinder, stellten den Betrieb mancher umquartierten Schule geradezu in Frage. Die Auflösung solcher Schulen ist durch z.T. erhebliche Aufnahmen ostpreußischer Kinder behoben worden. So besteht z.B. an der nach Bransberg verlegten Sprachheilschule aus Berlin-Wedding ein Verhältnis zwischen Berlinern und ostpreußischen Schulkindern von 14 : 40. Beachtung verdient, dass die Sprachheilschule in der Heimat 312 Schüler(innen) zählte, dass sich davon nur 56 Kinder umquartieren ließen und dass davon 42 nach Berlin zurückgekehrt sind.

Der Leiter der in Braunsberg mit Kindern aus etwa 10 - 12 Berliner Volksschulen gebildeten neuen Volksschule, Konrektor Wernke, klagte über empfindlichen Mangel an Lehr- und Lernmitteln, ferner darüber, dass ihm keinerlei Gelder für Durchführung von Wandertagen und Portoauslagen zur Verfügung stünden. Die Vertreter der Regierung Königsberg werden die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung dieser Mängel treffen.

Unterrichtet wird in den Braunsberger verlegten Schulen nach den „Richtlinien", jedoch können aus räumlichen Gründen nicht mehr als 24 Wochenstunden Unterricht in den oberen Klassen erteilt werden, und zwar liegt der Unterricht nur an 2 Tagen vor- an 4 Tagen nachmittags.

Die Unterrichtsbesuche in der Sprachheil- und in der Hilfsschule ergaben einen befriedigenden Leistungsstand. Die Lehrkräfte haben unter den neuartigen und nicht besonders günstigen äußeren und inneren Schulverhältnissen fleißig und verantwortungsbewusst gearbeitet. In einer angeschlossenen Besprechung wurden von ORR Konopka mit den Lehrkräften methodisch-pädagogische Fragen erörtert.

In Frauenburg sind ebenfalls Kinder aus mehreren Berliner Volksschulen in einer neugebildeten Schule vereint. Insgesamt befinden sich dort zur Zeit 60 Berliner Volksschüler(innen), für deren Beschulung 4 Lehrkräfte vorhanden sind. Der notwendige Lehrkräfteausgleich wird von der Regierung in Königsberg baldmöglichst durchgeführt. Außerdem sollen die Berliner Kinder in die einheimischen Schulen aufgenommen werden, zumal die räumlichen Verhältnisse die Zusammenlegung ohne weiteres gestatten.

Außer den Volksschülern sind noch 2 Berliner Hauptschulklassen in Frauenburg untergebracht. Sie waren am Besichtigungstage nicht anwesend.

Auch in Frauenburg befriedigten die erzielten Unterrichtsergebnisse. Besonders auffallend war die gleichmäßig gute Lesefertigkeit der Kinder in der 2. Klasse. Methodische Schwächen einer Rechen- und einer Sprachlehrstunde wurden von Konopka mit den Lehrkräften besprochen.

Am 26. April besprach ich schwebende KLV-Fragen mit Regierungsdirektor Bartsch und Regierungs- und Schulrat Liegmann(?) in Allenstein. Auch im Bezirk Allenstein ist die KLV-Arbeit bisher fast ausschließlich von der staatlichen Schulaufsichtsbehörde geleistet worden. Nach Urteil der Regierungsvertreter zeigten sich der Gebietsbeauftragte und auch der Schulinspekteur wenig aktiv. Sie hatten zum Eingreifen auch kaum Gelegenheit, da im Regierungsbezirk Allenstein kein geschlossenes Lager existiert. Wohl sind für 6 Lager die erforderlichen Räume vorhanden, jedoch ist noch kein von der HJ in Anspruch genommen worden. Die ortsfremden Kinder sind entweder in geschlossenen Klassen (Parallelklassen) den einheimischen Schulen angegliedert worden, oder sind in diese eingegliedert. Zur Zeit befinden sich im Bezirk Allenstein 8000 Berliner Kinder und 6000 Kinder aus anderen Gebieten, vor allem aus Hamburg und Westfalen. Die Zahl der Berliner Kinder ist seit September um etwa 4000 gesunken, während die Zahl der übrigen ortsfremden Kinder ziemlich stabil blieb. Die Vertreter der Regierung wiesen darauf hin, dass in ihrem Bezirk auch sehr viel Kinder - bis zu 2/3 - im Alter von 6 - 10 Jahren umquartiert worden sind, die die HJ überhaupt nichts angehen. Alle umquartierten Kinder befinden sich im Bezirk Allenstein in sogenannten offenen Lagern. Allerdings hat dieser Begriff in Allenstein eine andere Bedeutung als in Königsberg. Daher wurde dringend um eine Klärung dieses Begriffs „offenes Lager" gebeten.

Mit der Einsetzung eines staatlichen Schulbeauftragten KLV am Sitz des Gebietsbeauftragten (Königsberg) ist die Regierung in Allenstein einverstanden, sie legt nur Wert darauf, dass seine Einsetzung ohne Mitwirkung der HJ erfolgt, und dass der Schulbeauftragte ein Mann ist, der gegenüber den Dienststellen der HJ die schulischen Belange energisch vertritt.

Weiter wurde über die Lehrgänge in Bad Podiebrad gesprochen. Allenstein ist gegen diese Lehrgänge und vertritt den Standpunkt, „dass dort Leute produziert werden, die ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen wollen." Diese Auffassung konnte nur entstehen, weil Allenstein keinen einzigen Lagerleiter benötigt, da es keine geschlossenen Lager besitzt. Ich habe die Regierungsvertreter gebeten, unter diesen Umständen künftig keinen Lehrer mehr in die KLV-Lagerleiterschule nach Podiebrad zu entsenden. Bisher wurden in jeden Kursus 2 Lehrer entsandt, die Einberufung erfolgt durch die Regierung, die HJ erhielt eine Abschrift der Einberufung.

Im Gegensatz zu Königsberg lehnt Allenstein die Zusammenfassung hauptschulfähiger Kinder in geschlossenen Hauptschul- oder Oberschullagern ab. Die Regierungsvertreter sind für die Unterbringung dieser Kinder in Familienpflegestellen an Orten mit Haupt- oder Oberschulen. Die Unterbringung geschieht im Einvernehmen mit der NSV, und zwar so rechtzeitig, dass die HJ nicht erst in die Lage versetzt wird, geschlossene Lager zu bilden.

Nach Urteil von Regierungs- und Schulrat Liegmann liegen die Leistungen (positive Kenntnisse) der umquartierten Schulkinder zum großen Teil unter denjenigen der einheimischen Schüler(innen), jedoch seien die ortsfremden Kinder meistens aufgeschlossener und geistig beweglicher. Der Unterricht wird in allen Schulen nach den „Richtlinien erteilt. Vor- und Nachmittagsunterricht sowie Stundenkürzungen sind aus räumlichen Gründen mitunter nicht zu vermeiden. Die Beurlaubungen von Lehrkräften und Schulkindern erfolgen im Bezirk Allenstein nach den geltenden Bestimmungen, und zwar lediglich durch die Organe der staatlichen Schulaufsicht. Eine Mitwirkung der HJ lehnt Allenstein ab. Die Vertreter der Regierung äußerten zum Schluss den lebhaften Wunsch, möglichst wenig durch zentrale Erlasse in ihrem bisherigen Verfahren behindert zu werden.

Abschließend ist festzustellen, dass in Allenstein die Schulverlegung straff in den Händen der staatlichen Schulverwaltung liegt und das deshalb alle damit verbundenen Schwierigkeiten bisher erfolgreich behoben worden sind, bezw. in Kürze behoben werden.“

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