„Dienst im Freien“ verpflichtend
Mit seinem Rundschreiben KLV 6/44 ordnet der Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung Folgendes an:
„Die Dienstgestaltung im KLV-Lager ist stärker als bisher darauf einzustellen, dass der Dienst "im Freien" nicht zu sehr eingeschränkt wird. Zur Klarstellung ordne ich daher an, dass täglich mindestens zwei Stunden Dienst "im Freien" durchgeführt wird. Von dem Dienst "im Freien" darf nur dann abgesehen werden, wenn die Witterungsverhältnisse so ungünstig sind, dass entweder gesundheitliche Schäden zu befürchten wären oder aber Kleidung und Schuhe so beschädigt würden, dass es mit einer ordnungsgemäßen Behandlung nicht mehr zu vereinbaren ist.“