Benachrichtigung der Eltern erkrankter Jugendlicher
In Folge Nr. 2/44 des „Nachrichtenblatts KLV“ des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung in Böhmen und Mähren heißt es im April 1944:
„Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei allen Erkrankungen von Jugendlichen die Eltern sofort schriftlich durch den Lagerleiter oder durch die Lagerleiterin zu unterrichten sind.
Ebenfalls sind Krankenhausaufnahmen den Eltern sofort schriftlich mitzuteilen; dabei ist ein Krankheitsbericht vom Krankenhaus anzufordern und den Eltern mitzusenden.
Bei besorgniserregenden Erkrankungen haben die Lagerleiter bzw. Lagerleiterinnen die Eltern herbeizurufen, gegebenenfalls auch telegrafisch.“