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Ereignisse
1944
März

Keine Verschickung „ungeeigneter“ Kinder

Am 22. März 1944 schreibt der Bonner Schulrat an „sämtliche Schulen“:

„Betr.: Zustand der Kinder bei Übergang in die KLV.

Eigene Beobachtungen während meines Aufenthaltes in Niederschlesien und vielfache schriftliche und mündliche Mitteilungen der entsandten Lehrkräfte veranlassen mich zu der Bitte, von Seiten der entsendenden Schule alle Vorkehrungen zu treffen, dass völlig ungeeignete Kinder von dem Transport ausgeschlossen und zweifelhafte solange zurückgehalten werden, bis der Übelstand beseitigt wird. Zu der ersten Gruppe gehören die regelrechten Bettnässer, zu der zweiten z.B. Kinder mit Läusen. Die Behebung der Übelstände hat in einer Anzahl Fälle zur Rücksendung der Kinder geführt, auf alle Fälle den Pflegeeltern und betreuenden Lehrern und Lehrerinnen eine nicht zumutbare zusätzliche Arbeit beschert. Es dürfte sich empfehlen, in solchen Fällen der NSV (bei jüngeren Kindern) oder (bei älteren Kindern) dem Schulbeauftragten für KLV bei dem Bann 160 soweit der Sachverhalt bekannt ist, bei Weitergabe der Meldung Mitteilung zu machen.“

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