Verlegung offner in geschlossene KLV-Lager
In einem Schreiben des Bann- und Schulbeauftragten für die KLV (Bonn) an Inspekteur Scherer (NSV-Gauamtsleitung, Abtlg. KLV, Breslau) vom 20. März 1944 heißt es:
„Betrifft: Verlegung der offenen KLV Lager im Kreise Guhrau in geschlossene Lager.
Im Interesse der Werbung für die KLV in der Stadt Bonn bitte ich dringend, von der Verlegung der Bonner Schulklassen in
L a n k e n, 4. Schuljahr Knaben,
S l a b i t z - G l e i n i g, 5. Schuljahr Knaben,
G u h l a u, 4. Schuljahr Mädchen,
K r a s c h e n, 5. Schuljahr Mädchen,
zunächst Abstand zu nehmen.
Die Eltern haben auf Grund der Werbeaktion, die durch den Gauleiter im Gau Köln-Aachen veranlasst wurde, ihre Zustimmung zur Verschickung in Privatquartiere gegeben. In zahlreichen Elternversammlungen haben alle Parteiredner auf Grund gegebener Richtlinien drei Möglichkeiten zur Verschickung erläutert:
1. Verschickung in geschlossenem Klassenverband unter Bonner Lehrern in Privatquartiere.
2. Verschickung durch „Mutter und Kind.“
3. Verschickung zu Verwandten.
Von der ersten Möglichkeit haben so viele Eltern Gebrauch gemacht, dass Bonn ein geschlossenes Schulsystem mit über 400 Kindern des 1.-7. Schuljahres Knaben und Mädchen mit 6 Lehrern und 6 Lehrerinnen in den Kreis Guhrau verschicken konnten. Es würde im Augenblick die Werbung für die KLV sehr nachteilig beeinflussen, wenn unmittelbar nach der Unterbringung der Klassen in Privatquartiere eine Verlegung in geschlossene Lager angeordnet würde. Alle Parteiredner würden durch die Anordnung Lügen gestraft.
Die Kinder haben sich eben erst an ihre Pflegeeltern gewöhnt. Es wäre meines Erachtens auch der Kinder wegen richtiger, die jüngeren Jahrgänge (4. und 5. Schuljahr) in den Privatquartieren zunächst zu belassen. Die Verlegung in KLV Lager wäre zu einem späteren Zeitpunkt auch für die Kinder eine willkommene Abwechslung und gäbe der allgemeinen Stimmung im Lager Auftrieb. Im Augenblick kann die Verlegung, da die Kinder sich nun gut eingelebt haben, nur Missstimmung erzeugen.“