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Ereignisse
1944
März

Konferenz der westdeutschen Bischöfe in Honnef

Im Protokoll einer Konferenz der westdeutschen Bischöfe am 13. März 1944 in Honnef wird festgehalten:

„3. Für die Evakuierten-Seelsorge hat die Erzdiözese Köln 40 Geistliche, die Erzdiözese Paderborn 31 Geistliche und 7 Studienräte zur Verfügung gestellt. Bezüglich des Religionsunterrichtes für evakuierte Schulkinder hat der Minister erklärt, dass der Unterricht wenigstens nach dem gekürzten Stundenplan für alle verlegten Schulen erteilt werden soll. Wenn Kinder in vorhandene Schulen überwiesen sind, dann nehmen sie am Unterricht teil, wenn er dort erteilt wird. Er muss gegeben werden, wenn 6 Kinder da sind. In KLV-Lagern können diese Kinder nur zusammen erfasst werden. Für diesen Religionsunterricht sind noch eine ganze Zahl von Lehrerinnen on den Lagern bereit. Eine Feststellung über die Lage des Religionsunterrichtes kann jedoch nur durch die Pfarreien gegeben werden, aus denen die Kinder stammen. (...)

Leider sind Fälle bekannt geworden, in denen Geistlichen, die mit der religiösen Betreuung evakuierter Kinder betraut waren, eine Wohnung verweigert wurde. Ein Ordinarius wünscht, dass im allgemeinen der Unterricht dieser Kinder in Seelsorgestunden gegeben wird, da diese Unterweisung besser sei als die oft fragliche, die in Schulen erteilt wird. Es ist aber darauf hingewiesen, dass oft diese Form unmöglich wird, wenn z.B. Kinder eines Bezirkes über etwa 100 Dörfer verteilt sind.“

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