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Ereignisse
1944
September

Gestellungsaufruf zum Jugendappell

Der Landrat des Kreises Ronnenberg bei Hannover erlässt am 20. September 1944 einen Gestellungsbefehl zum Jugendappell 1944:

„Aufgrund des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1.12.1936 in Verbindung mit § 1 der 2. Durchführungsverordnung vom 25.3.1939 werden hiermit folgende Jugendliche zum Jugendappell 1944 der Hitler-Jugend aufgerufen:

1. Alle Jugenddienstpflichtigen deutscher Staatsangehörigkeit männlichen oder weiblichen Geschlechts der Geburtsjahrgänge 1927 - 1933 einschließlich und die in der Zeit vom 1.1. - 30.6.1934 geborenen Jugendlichen, soweit sie nicht zur Zeit des Appells bei der Wehrmacht oder dem RAD befinden.

2. Alle anderen Jugendlichen männlichen oder weiblichen Geschlechts, die zur Zeit die 4. Grundschulklasse der Volksschulen besuchen und noch nicht in der Hitler-Jugend erfasst sind. Die Erziehungsberechtigten sind für die Teilnahme dieser Jugendlichen am Appell verantwortlich.

3. Alle weiblichen Angehörigen deutscher Staatsangehörigkeit der Geburtsjahrgänge 1924 - 1926 einschließlich, die dem BDM-Werk angehören, soweit sie sich nicht zur Zeit des Jugendappells im RAD bzw. KHD befinden.

Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Jugenddienstpflicht nach §§ 4-6 der Jugenddienstverordnung sind auf den Meldestellen schriftlich abzugeben.

Juden und solche Mischlinge, die nach § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 als Juden gelten, haben am Appell nicht teilzunehmen.

Jugenddienstpflichtige, die an dem Jugendappell nicht teilnehmen und Erziehungsberechtigte, die der Anmeldepflicht nicht nachkommen, werden nach den geltenden Bestimmungen zur Verantwortung gezogen. Ferner werden zur Teilnahme an dem Jugendappell aufgefordert:

1. Alle volksdeutschen Jugendlichen männlichen und weiblichen Geschlechts der Geburtsjahrgänge 1927 - 1933 einschließlich und die in der Zeit vom 1.1. - 30.6.1934 Geborenen.
2. Alle germanischen Jugendlichen männlichen und weiblichen Geschlechts der Geburtsjahrgänge 1927 - 1933 einschließlich und die in der Zeit vom 1.1. - 30.6.1934 Geborenen.

Den Zeitpunkt des Jugendappells gibt die zuständige Dienststelle der Hitler-Jugend örtlich bekannt.

Zum Appell sind mitzubringen:

1. Ausweise über die bisherige Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend (Dienstkarte)
2. Ein Lichtbild (Halbprofil linkes Ohr ohne Kopfbedeckung) Größe 5,2 x 3,7:
a) von allen Jugendlichen, die bisher noch keine Dienstkarte der Hitler-Jugend besitzen,
   b) von allen Angehörigen des 4. Dienstjahres (DJ u. JMB)
c) von allen Neuaufzunehmenden.

Name und Wohnung sind auf der Rückseite des Lichtbildes zu vermerken. Das Bild soll nicht älter als 3 Monate sein.“

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