Kriegsfreiwilligen des Jahrgangs 1928
Das Oberkommando der Wehrmacht erlässt am 25. August 1944 folgende Richtlinien zur Erfassung der Kriegsfreiwilligen des Jahrganges 1928:
„I.
1.) Der Reichsjugendführer hat die Hitler-Jugend als die Bewegung der jungen Kriegsfreiwilligen bezeichnet. Durch einen besonderen Aufruf forderte er die Angehörigen des Geb. Jahrgangs 1928 zur Meldung als Kriegsfreiwillige.
2.) Die Meldung als Kriegsfreiwilliger der Hitler-Jugend erfolgt bei den Standort- und Gefolgschaftsführern auf einem besonderen Kriegsfreiwilligenmeldeschein der Hitler-Jugend. Ein Muster dieses Scheines ist in der Anlage beigefügt.
3.) Die Kriegsfreiwilligenmeldescheine werden monatlich von den Bannführern den zuständigen Wehrbezirkskommandos übergeben.
Dazu wird folgendes befohlen:
1.) Die Ausstellung von Annahmescheinen entfällt.
2.) Die Kriegsfreiwilligenmeldescheine sind alphabetisch geordnet aufzubewahren und nach der Erfassung den Wehrstammkarten beizufügen.
3.) Bei der Ersatzverteilung sind die geäußerten Wünsche und die besondere Ausbildung (siehe Rückseite des Kriegsfreiwilligenmeldescheines) nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
4.) Die Meldung als Kriegsfreiwilliger erfolgt ab Geb.-Jahrgang 1929 nur noch mit dem Kriegsfreiwilligenmeldeschein der Hitler-Jugend. Der Aufruf des Gb.-Jahrganges 1929 zur Kriegsfreiwilligenmeldung ist von der Reichsjugendführung für Anfang des Jahres 1945 vorgesehen.“