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Ereignisse
1944
Juli

Begründungen für überörtlichen Einsatz von LWH

Am 5. August gibt der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministers für den Einsatz von Luftwaffenhelfern beim Oberpräsidium in Münster folgenden Erlass des Oberkommandos der Luftwaffe vom 27. Juli 1944 (Az. 11b, Nr. 12440/44 g) weiter:

„‚Die Verlegung von Luftwaffenhelfern (HJ) aus dem Lg.VI in andere Lg.Bereiche hat sich z.Z. nicht vermeiden lassen, da eine größere Anzahl Batterien kurzfristig um Schutz wichtigster Industrien verlegt werden musste. Dabei konnte auch auf die Schüler der 5. Klasse nicht verzichtet werden, weil sonst die Einsatzbereitschaft der Batterien nicht gewährleistet gewesen wäre.

Die beteiligten Lg.Kdos. waren von Anfang an bemüht, die Luftwaffenhelfer (HJ) schnellstens durch Luftwaffenhelfer (HJ) aus den neuen Einsatzbereichen abzulösen und in die engere Heimat zurückzuführen. Dies ist im Laufe der Zeit z.T. möglich gewesen. Die weitere Entwicklung (laufende Neuaufstellungen und in letzterer Zeit beträchtliche Abgaben an das Heer) hat jedoch zu einer derartigen Personalverknappung und damit Anspannung auch des Lw.Helfer-Einsatzes geführt, dass für die beabsichtigte Ablösung Lw.Helfer (HJ) aus den neuen Einsatzbereichen nicht mehr aufgebracht werden konnten.

Mit einer Besserung dieser Verhältnisse ist bei der derzeitigen Luftlage nicht zu rechnen. Es bleibt daher nur übrig, durch engste Zusammenarbeit zwischen Truppe und Lehrern, wie sie im Nachtrag V zu den Luftwaffenhelferbestimmungen vorgesehen ist, die unvermeidbaren Schwierigkeiten, die bei den Verlegungen dem Schulunterricht erwachsen, zu beheben oder wenigstens auf ein Mindestmaß zu beschränken ...‘

Nachtrag V zu den Luftwaffenhelfer-Bestimmungen enthält den Erlass des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabern der Luftwaffe vom 9. Februar 1944 - Az. 11 b Nr. 10958/44 (Chef d.Lw./L Wehr 1 III E) - betr. organisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts der Luftwaffenhelfer (HJ) mit dem Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 9. Februar 1944 - E III a 3048/43, E II d - betr. Sicherstellung des Unterrichts an Luftwaffenhelfer.

Entsprechend dem oben mitgeteilten Erlaß des OZL. vom 27. Juli 1944 bitte ich die Schulen und die Elternschaft auf etwaige Anfragen zu bescheiden.“

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