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Ereignisse
1944
Juni

Einsatz von LWH der 5. Klassen

Der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministeriums für den Einsatz von Luftwaffenhelfern teilt dem Verbindungslehrer der Flakgruppe in Paderborn am 23. Juni 1944 mit:

„Über den Einsatz von Luftwaffenhelfern der 5. Klasse von Zubringerschulen nach der Versetzung in die 6. Klasse und ihren Übergang auf die zugeordnete Vollanstalt wird das Luftgaukommando keine allgemeine Anordnung herausgeben. Eine solche allgemeine Anordnung würde u.U. die Belegschaft einer Batterie sprengen. Den Leitern der Zubringerschulen wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Abteilungskommandeur in Verbindung zu setzen und Verlegung der Luftwaffenhelfer zu einer mit Schülern der zugeordneten Vollanstalt belegten Einheit zu beantragen. Das Luftgaukommando hat seine Hilfe zur Durchführung derartiger Versetzungen zugesagt, wenn sie militärisch tragbar sind.“

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