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Ereignisse
1944
Juni

LWH-Besprechung im Reichserziehungsministerium

„Aus der Besprechung mit den Sonderbeauftragten für den Einsatz von Luftwaffenhelfern und Marinehelfer, die am 20. Juni 1944 unter dem Vorsitz von Ministerialrat Freysoldt im Großen Sitzungssaal des Reichserziehungsministeriums stattfand, ist als Ergebnis insbesondere folgendes festzuhalten:

1.) Die Sonderbeauftragten setzten sich übereinstimmend dafür ein, dass die Regelung des gesamten Einsatzes der Luftwaffenhelfer einschl. der Lehrlinge in den Händen eines beim Luftgaukommando (Marinekommando) eingesetzten Sonderbeauftragten verbleibt. Für die Fragen der unterrichtlichen Betreuung der Lehrlinge wird jedoch den Sonderbeauftragten zweckmäßig ein Berater mit Erfahrungen auf dem Gebiete des Berufsschulunterrichts und der Lehrlingsausbildung beigegeben. Die Auswahl und der Einsatz dieser Fachberater muss möglichst rasch erfolgen, da bereits jetzt die Verteilung auf die Einsatzstellen beginnt und dabei auch auf die unterrichtlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden muss.

2.) Nach Mitteilung der Sonderbeauftragten stößt der gemischte Einsatz von Schülern und Lehrlingen auf erhebliche organisatorische Schwierigkeiten. Da die Luftwaffenhelfer im militärischen Dienst alle zusammen eingesetzt werden müssen, ist es nicht möglich, den Unterricht in der Weise zu verteilen, dass vormittags die Schüler der Höheren Schulen und nachmittags die Berufsschüler unterrichtet werden. Für eine gleichzeitige Unterrichtserteilung an Höhere Schüler und Berufsschüler fehlt es jedoch an dem erforderlichen Unterrichtsraum. In kleineren Einsatzstellen wird die Zahl der Höheren Schüler und der Berufsschüler bei gemischtem Einsatz so gering sein, dass ihre Zusammenfassung zum Zwecke der Unterrichtserteilung erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Der gemischte Einsatz erfordert eine wesentlich größere Anzahl von Lehrkräften als bei einer Verteilung auf die Batterien getrennt nach höheren Schülern und Berufsschülern benötigt wird.

Die Sonderbeauftragten wurden darauf hingewiesen, dass dem Grundsatze des gemischten Einsatzes der andere vom Führer aufgestellte Grundsatz gegenüberstehe, dass die Unterrichtserteilung auf jeden Fall sichergestellt werden müsste. Dieser Grundsatz müsse dem Gedanken des gemischten Einsatzes vorangehen. Sofern bei gemischtem Einsatz die Unterrichtserteilung nicht sichergestellt werden könne, bestünden keine Bedenken dagegen, Schüler und Lehrlinge getrennt einzusetzen.

3.) Es wurde lebhaft darüber Klage geführt, dass der Reichsarbeitsdienst unter Berufung darauf, dass sonst keine weltanschauliche Schulung undurchführbar sei, die schweren Batterien für sich in Anspruch nimmt. Die RAD-Flakbatterien setzen sich ausschließlich aus Arbeitsdienstleuten zusammen. Der Reichsarbeitsführer hat in jedem Einzelfall das Einrücken in eine Flakstellung von seiner Zustimmung abhängig gemacht. Um dem Arbeitsdienst entgegenzukommen sind verschiedentlich Einsatzstellen in besonders günstige Lager, die zuvor von den als Luftwaffenhelfer eingesetzten Schülern ausgebaut waren, dem Arbeitsdienst zur Verfügung gestellt worden. Die Schüler wurden in ungünstigere Stellungen verlegt, wodurch oft wochenlange Störungen des Unterrichts eintraten. Zur Abstellung der hierdurch eingetretenen Missstände soll mit dem Reichsarbeitsführer Fühlung genommen werden.

4.) Es wurde festgestellt, dass künftig nur Luftwaffenhelfer aus den Klassen 6 - 8 der Höheren Schule eingesetzt werden, der Jahrgang 1928, der sich jetzt in Klasse 4 befindet, wird auch nach seiner Versetzung nach Klasse 5 zunächst nicht herangezogen. Die weitere Heranziehung von Schülern kommt frühestens im Frühjahr, möglichst erst im Juni 1945 in Betracht. Schüler der Klasse 6, die sitzen bleiben, sollen bis zu Beginn des neuen Schuljahres im Einsatz bleiben und dann entlassen werden, damit sie in Klasse 6 ihrer Stammschule unterrichtet werden können. (...)

7.) Sehr geklagt wurde über die schleppende Erledigung der Anträge auf Abkommandierung oder Versetzung heeresangehöriger Lehrkräfte zum Unterricht an Luftwaffenhelfer. Bisher sollen insgesamt nur etwas über 100 Anträge positiv erledigt worden sein. In den meisten Fällen seien die Anträge abgelehnt, da die betreffenden Lehrkräfte inzwischen kv-geschrieben wurden oder sonst den Bedingungen nicht entsprechen. Der Einsatz von abkommandierten Offizieren stoße auf unerfreuliche Schwierigkeiten, da diese sich schwer in die Batterien einfügen lassen.

(Verhältnis älterer Offiziere zu den jungen Batteriechefs.)

Es wurde vorgeschlagen, von der Abkommandierung abzusehen und allgemein die benötigten Lehrkräfte uk. stellen zu lassen. Zuvor erscheint eine statistische Umfrage bei den Sonderbeauftragten über den bisherigen Erfolg der Aktion angebracht.

8.) Hinsichtlich der Abkommandierung zu Sonderlagern, Sonderkursen und dergl. wurde festgestellt, dass grundsätzlich nur Abkommandierungen zu den besonderen Wehrertüchtigungslagern der Marine-HJ und der Flieger-HJ in Betracht kommen. Den Abordnungen zu sonstigen Lehrgängen nichtmilitärischer Art ist Widerstand entgegenzusetzen. Die Interessen der Schulverwaltung berühren sich hier mit denen des Kommandeurs der Luftflotte Reich, dessen Vertreter stärkste Unterstützung auf diesem Gebiet zusagte.

9.) Die Zuerkennung des Reisevermerks an solche Schüler, die noch nicht in Klasse 8 versetzt worden sind, kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Die ungleiche Behandlung der Schüler des Jahrgangs 1926, die z.T. bei ihrer Einziehung zum Arbeitsdienst die Versetzung nach Klasse 8 noch nicht erreicht hatten, z.B. vom Arbeitsdienst zurückgestellt wurden und nachträglich den Reifevermerk erwerben konnten, muss in Kauf genommen werden. Die im Bereich des Luftgaukommandos XVII getroffene Regelung muss beanstandet werden. Die Reifevermerke sind wieder einzuziehen, soweit nicht besondere Leistungen die Zuerkennung rechtfertigen.“

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