Menü
Ereignisse
1944
Mai

Probleme bei Verlegung von LWH

Am 23. Mai 1944 veröffentlicht der Oberpräsident der Rheinprovinz einen Erlass zur „Begleitung von LWH-Klassen, die in andere Luftgaue verlegt werden“ (Gen. Nr.1303). Darin heißt es:

„Es haben sich Schwierigkeiten dabei ergeben, den Luftwaffenhelferklassen, die beschleunigt und unerwartet in andere Luftgaue verlegt wurden, Betreuungslehrer in ausreichender Zahl mitzugeben bezw. nachzusenden. Zum größten Teil lagen diese Schwierigkeiten an dem Mangel an Lehrkräften, die körperlich in der Lage sind, eine solche Aufgabe durchzuführen, in einzelnen Fällen bedauerlicherweise auch daran, dass Lehrer sich über ihre Pflichten gegenüber den Luftwaffenhelfern, die in jeder Weise gefördert werden müssen, nicht im Klaren waren.

Die Betreuungslehrer sind nochmals darauf hinzuweisen, dass es mit zu ihrem Pflichtenkreis gehört, bei Verlegungen die von ihnen betreute Klasse zu begleiten. Ist für mehrere Klassen, die in einer Batterie vereinigt sind, ein Betreuungslehrer als federführend bestellt, so har bei der Verlegung der Batterie auch dieser federführende Betreuungslehrer mitzugehen. Werden nur Teile der Batterie verlegt, so haben die einzelnen Klassenlehrer ihre Luftwaffenhelfer zu begleiten. Ich verweise nochmals auf meinen Erlass vom 2.3.44 - Cen 469 - S.4, Abschnitt C, 4. Absatz, dessen Inhalt die Stammschulen künftig jedem neu zu bestellenden Betreuungslehrer ausdrücklich bekannt-zu-geben haben.“

Baum wird geladen...