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Ereignisse
1944
Mai

Keine Ferien für LWH

Am 6. Mai 1944 veröffentlicht der Oberpräsident der Rheinprovinz einen Erlass zu „Ferienterminen“ (Gen. 1445). Hierin heißt es:

„Die Luftwaffenhelfer erhalten keine Ferien. An deren Stelle tritt für Lehrer und Helfer der Urlaub nach den festgesetzten Richtlinien.“

Am 1. Juli des Jahres teilt der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministers für den Einsatz von Luftwaffenhelfern teilt dem Verbindungslehrer der Flakgruppe Essen nochmals mit, dass „eine Unterbrechung des Unterrichts der Luftwaffenhelfer durch Gewährung von Schulferien (...) nicht in Betracht“ komme.

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